Zugangsregeln der Pfarrei St. Urbanus
2G bei Gottesdiensten an Feiertagen
Buer. Die katholische Pfarrei St. Urbanus hat für die Gottesdienste an Heiligabend und an Silvester besondere Zugangsregeln beschlossen.
Die Krippenfeiern in den Kirchen und die Christmetten am Heiligabend sowie die Jahresschlussmessen am Silvestertag finden aufgrund der zu erwartenden Besucherzahlen unter Anwendung der 2G-Regelung statt. Teilnehmen können also nur Personen, die geimpft oder genesen sind und einen entsprechenden Nachweis sowie einen Lichtbildausweis vorlegen. Kinder bis einschließlich 15 Jahren sowie Personen, die aufgrund eines aktuellen Attests nachweisen, dass sie nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Medizinische Maske Pflicht
Für alle Personen ab sechs Jahren gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Kinder bis 13 Jahren können alternativ eine Alltagsmaske nutzen, wenn Sie aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können.
Für alle anderen Gottesdienste, die die Pfarrei in ihren Kirchen Herz Jesu, St. Barbara, St. Ludgerus, St. Michael und St. Urbanus rund um die Weihnachtstage feiert, gelten die gleichen Regeln wie bisher: Zwischen unterschiedlichen Haushalten ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und für alle Personen ab sechs Jahren besteht Maskenpflicht.
Ausführliche Informationen und eventuell notwendige kurzfristige Änderungen veröffentlicht die Pfarrei auf ihrer Internetseite: www.urbanus-buer.de/corona.weihnachten.
Autor:Stephanie Klinkenbuß aus Recklinghausen |
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