Verkehrskontrolle endet für Gelsenkirchener (34) in der JVA

Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen | Foto: Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen/Justiz NRW
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Bochum. Er hatte einen offenen Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und zudem keine gültige Fahrerlaubnis - was einen 34-jährigen Mann aus Gelsenkirchen jedoch nicht daran hinderte, am Freitag, 2. August, unter dem Einfluss von Cannabis durch Bochum zu fahren.

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurden Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Bochum gegen 17.45 Uhr an der Ückendorfer Straße in Wattenscheid auf den Mann aufmerksam.

Nach der Feststellung der Personalien nahmen sie ihn mit zur Wache, wo eine Blutprobe entnommen wurde.

Da gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen vorlag und er den ausstehenden Betrag nicht bezahlen konnte, wurde er zur JVA Gelsenkirchen gebracht.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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