Änderung des Notfallsanitätergesetzes
ver.di und ASB fordern gemeinsam Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sind oft als Erste vor Ort, um Menschen in Notsituationen zu helfen.  | Foto:  "obs/ASB-Bundesverband/Hannibal Hanschke"
  • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sind oft als Erste vor Ort, um Menschen in Notsituationen zu helfen.
  • Foto: "obs/ASB-Bundesverband/Hannibal Hanschke"
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Berlin. Im Vorfeld der am morgigen Mittwoch. 16.Dezember.2020 stattfindenden Bundestagsanhörung zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes fordern die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) gemeinsam eine gesetzliche Klarstellung, die Notfallsanitäter/innen und Notfallsanitätern bei der Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten Rechtssicherheit verschafft. Der vorliegende Gesetzentwurf, der als Teil des MTA-Reform-Gesetzes eingebracht wird, werde diesem Ziel nicht gerecht und sei nicht praxistauglich, kritisieren beide Organisationen. Sie setzen sich dafür ein, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter auch heilkundliche Maßnahmen, für die sie in ihrer Ausbildung qualifiziert wurden, in bestimmten Situationen umsetzen dürfen, bis ein Notarzt oder eine Notärztin vor Ort ist oder der Patient an eine Klinik übergeben wurde.

Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand:
„Gerade auch während der Corona-Pandemie sind Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter stark gefordert. Wie auch bei Unfällen sind sie sind oft als Erste vor Ort und besonderen Gefahren ausgesetzt. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass sie zumindest bis zum Eintreffen des Notarztes alle ihre Kompetenzen einsetzen können, um den Menschen zu helfen. Es darf rechtlich für sie nicht länger eine belastende Grauzone geben. Notfallsanitäter müssen alle Fähigkeiten nutzen können, für die sie ausgebildet wurden und die sie beherrschen. Dies nicht rechtssicher festzuschreiben, wäre fahrlässig gegenüber Patienten und Rettern.“

Knut Fleckenstein, Bundesvorsitzender des ASB:
„Die Bundesregierung hatte sich mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf zum Ziel gesetzt, endlich eine klare Rechtssicherheit in Einsatzsituationen zu schaffen. Dieses Ziel wurde leider deutlich verfehlt. In Einsätzen wird nach wie vor wichtige Zeit verloren und Rettungskräfte müssen sich weiterhin in Notfallsituationen auf den rechtfertigenden Notstand (§34 Strafgesetzbuch) berufen. Das können und wollen wir als Hilfsorganisation nicht akzeptieren. Wir fordern endlich mehr Mut, die qualitativ hochwertige Ausbildung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter anzuerkennen und ihnen in Einsatzsituationen das Vertrauen zu geben, das sie verdienen.“
Der ASB und ver.di plädieren gemeinsam dafür, das Dilemma aufzulösen, vor dem Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen derzeit stehen: Wenden sie keine heilkundlichen Maßnahmen an, können sie wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden. Tun sie es doch, kann ihnen wiederum eine Anklage wegen Kompetenzüberschreitung drohen. Beseitigt würde dieser unzumutbare Zustand durch eine gesetzliche Klarstellung, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat. ver.di und der ASB unterstützen dessen Stellungnahme und fordern den Bundestag dazu auf, die Gesetzesvorlage entsprechend anzupassen.

Quelle: Pressekontakt: ver.di. und ASB

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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