Polizei Gelsenkirchen
Strafverfahren nach Verkehrskontrolle in Horst
Horst. Am Dienstag. 06. Juli. 2021 beendeten Polizeibeamte im Gelsenkirchener Stadtteil Horst die Fahrt eines 15- jährigen Autofahrer, der Wagen wurde sichergestellt und ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Den Beamten fiel im Rahmen ihrer Streifenfahrt um 10:45 Uhr auf der Turfstraße ein gelber VW Golf auf.
Der 15-jährige Fahrer war natürlich nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis.
Die Kennzeichen des Wagens waren zudem im polizeilichen Auskunftssystem zur Sicherstellung ausgeschrieben, weil sie entwendet worden waren. Der Golf wurde im Mai 2021 außer Betrieb gesetzt, die Eigentumsverhältnisse des Fahrzeugs konnten vor Ort nicht geklärt werden.
Die Polizisten stellten die Kennzeichen und den Wagen sicher.
Den Teenager nahmen sie mit zur Wache. Dort wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen von seiner Mutter abgeholt. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren gegen den 15-Jährigen ein.
Autor:Heinz Jochem aus Gelsenkirchen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.