Außergewöhnliche Verkehrskontrolle
Strafverfahren nach Fahrt mit Aufsitzrasenmäher über Hauptverkehrsstraße Außergewöhnliche Verkehrskontrolle der Polizei Gelsenkirchen

Strafverfahren nach Fahrt mit Aufsitzrasenmäher über Hauptverkehrsstraße Außergewöhnliche Verkehrskontrolle der Polizei Gelsenkirchen | Foto: Polizei Gelsenkirchen
  • Strafverfahren nach Fahrt mit Aufsitzrasenmäher über Hauptverkehrsstraße Außergewöhnliche Verkehrskontrolle der Polizei Gelsenkirchen
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Gelsenkirchen. Mit einem Aufsitzrasenmäher fahrend haben Polizeibeamte am Dienstag, 9. Juli 2024, einen 32-Jährigen in Schalke-Nord gestoppt.

Der Herner war den Beamten um 9.55 Uhr bei Geschwindigkeitsmessungen an der Kurt-Schumacher-Straße aufgefallen. Dabei navigierte er mit einem Smartphone in der Hand und Kopfhörern in den Ohren in nördlicher Fahrtrichtung über die Hauptverkehrsstraße, bis die Einsatzkräfte ihn in Höhe der Straße Am Schalker Bahnhof auf seinem Arbeitsfahrzeug stoppten.

Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann für das Gefährt keine erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Aufgrund dessen leiteten die Beamten ein Strafverfahren gegen ihn ein und untersagten ihm die Weiterfahrt. Wegen der weiteren Verstöße erwartet den 32-Jährigen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, zudem wurde ein Verwarnungsgeld erhoben. Der Eigentümer ließ das Fahrzeug später abtransportieren.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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