Verkehrskontrolle in Horst
Strafverfahren gegen 15-Jähriger Autofahrer eingeleitet

Der Jugendlicher war ohne Führerschein mit dem Auto aus den Straßen unterwegs. Symbolfoto: Archiv
  • Der Jugendlicher war ohne Führerschein mit dem Auto aus den Straßen unterwegs. Symbolfoto: Archiv
  • hochgeladen von Carolin Plachetka

Die Polizei Gelsenkirchen hat am Dienstag, 6. Juli, in Gelsenkirchen Horst die Fahrt eines 15-jährigen Autofahrers beendet, seinen Wagen sichergestellt und ein Strafverfahren gegen den Teenager eingeleitet. Den Beamten fiel der gelbe VW Golf um 10.46 Uhr auf, als sie im Rahmen der Streife die Turfstraße befuhren.

Gelsenkirchen. Der 15-jährige Fahrer war natürlich nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Die Kennzeichen des Wagens waren zudem im polizeilichen Auskunftssystem zur Sicherstellung ausgeschrieben, weil sie entwendet worden waren. Der Golf wurde im Mai 2021 außer Betrieb gesetzt, die Eigentumsverhältnisse des Fahrzeugs konnten vor Ort nicht geklärt werden. Die Polizisten stellten die Kennzeichen und den Wagen sicher. Den Teenager nahmen sie mit zur Wache. Dort wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen von seiner Mutter abgeholt. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren gegen den 15-Jährigen ein.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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