Fahrschülerin von Polizei aufgehalten
Gelsenkirchener Fahrschule angezeigt

Polizeibeamte der Polizei Gelsenkirchen überprüften die Fahrschülerin vergangenen Dienstag, 28. Juni, während ihrer Fahrschule. Auffällig wurde dabei auch, dass der Rolle den die Fahrschülerin nutzte, nicht mehr der Versicherung gemeldet war. Demnach wurde die Fahrschule angezeigt. Symbolfoto: Archiv
  • Polizeibeamte der Polizei Gelsenkirchen überprüften die Fahrschülerin vergangenen Dienstag, 28. Juni, während ihrer Fahrschule. Auffällig wurde dabei auch, dass der Rolle den die Fahrschülerin nutzte, nicht mehr der Versicherung gemeldet war. Demnach wurde die Fahrschule angezeigt. Symbolfoto: Archiv
  • hochgeladen von Carolin Plachetka

Vergangenen Dienstag, 28. Juni, musste die Polizei Gelsenkirchen gegen 8 Uhr eine Fahrstunde einer Fahrschülerin vorzeitig beenden. 

Gelsenkirchen. Die Beamte hatten auf der Uferstraße/Grothusstraße in Fahrtrichtung A42 eine 15-jährige Gelsenkirchenerin auf einem Roller angehalten und überprüft. Auf Nachfrage der Polizisten erklärte die Jugendliche, dass sie gerade eine Fahrstunde absolviere und der Fahrschulwagen mit dem Fahrlehrer vorausgefahren sei. Eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse AM könne sie entsprechend nicht vorweisen, da sie dafür ja in der Fahrschule sei. Der Fahrlehrer wurde daraufhin von der Fahrschülerin kontaktiert und aufgefordert, zur Kontrollstelle zu kommen. Weiterhin wurde festgestellt, dass der 45ccm-Roller mit einem blauen Versicherungskennzeichen ausgestattet und der Versicherungsschutz abgelaufen war. Sowohl gegen den Fahrlehrer als auch gegen die Fahrschule wurden Strafanzeigen erstattet wegen des Fahrens ohne gültigen Versicherungsschutz. Der Fahrschülerin wurde die Weiterfahrt mit dem Roller untersagt. Das Versicherungskennzeichen wurde sichergestellt.

Versicherungspflichtige Fahrzeuge

Die Polizei weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass generell motorisierte Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h versicherungspflichtig sind. Diese Fahrzeuge, zu denen auch E-Scooter zählen, müssen mit einem grünen Versicherungskennzeichen für das Jahr 2022 ausgestattet sein.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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