Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizei stellt Verurteilten mit Kampfmesser

Kampfmesser mit einer Klingenlänge von 14,5 cm  | Foto: Foto: Bundespolizei
  • Kampfmesser mit einer Klingenlänge von 14,5 cm
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Gelsenkirchen - Oberhausen. Am Samstagabend 18. November 2023 schnipste ein Mann eine Zigarette vor den Augen der Bundespolizisten in die Gleise. Dabei offenbarte sich, dass er einen gefährlichen Gegenstand mit sich führte und eine Staatsanwaltschaft bereits nach ihm fahnden ließ.

Gegen 23:15 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Gelsenkirchener Hauptbahnhof.

Dabei wurden sie auf einen 40-Jährigen aufmerksam, der im Nicht-Raucher-Bereich auf dem Bahnsteig zu Gleis 5, eine Zigarette rauchte. Anschließend warf er die in den Gleisbereich. Die Beamten wiesen den syrischen Staatsbürger auf sein Fehlverhalten hin. Überprüfungen ergaben, dass das Amtsgericht Oberhausen den Mann zunächst im Juni 2020 rechtskräftig, wegen Diebstahls, zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilte. Im November 2023 erfolgte dann eine weitere Verurteilung durch das Amtsgericht Oberhausen. Hierbei wurde gegen den Oberhausener wegen Betrugs eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro verhängt.

Da der Gesuchte bisher die geforderten Summen in Höhe von insgesamt 1.290 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) bezahlt hatte, ließ die Staatsanwaltschaft Duisburg per Haftbefehl nach ihm suchen.

In den Wachräumen wurde der Verurteilte durchsucht, dabei fanden die Beamten ein Kampfmesser mit einer Klingenlänge von 14,5 cm auf. Den Grund für das Mitführen des Messers, verriet der Tatverdächtige den Polizisten nicht.

Der Syrer konnte die Geldstrafe vor Ort begleichen und somit der Freiheitsstrafe von 110 Tagen entgehen. Die Bundespolizei stellte den gefährlichen Gegenstand sicher und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, unbefugtes Rauchen und Verunreinigung von Bahnanlagen ein.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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