Testoptionen für den Einzelhandel
Notbremse im Kreis Unna
Das Land NRW ordnet für den Kreis Unna die Corona-Notbremse an. Weil die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen seit drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt, gilt die Notbremse ab Mittwoch, 31. März. Der Kreis Unna nutzt aber mögliche Spielräume und zieht die so genannte Test-Option, damit unter anderem der Einzelhandel geöffnet bleiben darf.
In den vergangenen Tagen hatte sich der Kreis Unna zusammen mit den Städten und Gemeinden sorgfältig auf die absehbare Notbremse vorbereitet. "Wir haben eine einvernehmliche Entscheidung getroffen, dass wir Click & Meet weiter ermöglichen wollen", betont Landrat Mario Löhr. Das bedeutet: Geschäfte, Kosmetikstudios etc. bleiben geöffnet und können mit einem Termin besucht werden. Neue Voraussetzung ist allerdings ein aktueller Schnelltest mit negativem Ergebnis.
Kontaktbeschränkungen beachten
Mit der Corona-Notbremse gelten wieder strengere Kontaktbeschränkungen, die das Land festgelegt hat: Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 werden nicht mitgerechnet. Eine Ausnahme gilt an Ostern (1.- 5. April). In diesem Zeitraum dürfen sich alternativ auch zwei Hausstände mit maximal fünf Personen im öffentlichen Raum treffen. Kinder unter 14 sind auch hier nicht mitgerechnet.
Infektionen im Privaten
Kreis-Gesundheitsdezernent Uwe Hasche unterstreicht, dass ein großer Teil der Infektionen nach wie vor im Privaten stattfindet: "Das sehen die Kolleginnen und Kollegen in der Kontaktverfolgung tagtäglich." Um die dritte Welle in den Griff zu kriegen, komme es daher entscheidend auf jeden einzelnen an. "Bitte halten Sie sich an die bestehenden Regeln, an die Kontaktbeschränkungen, tragen Sie medizinische Masken, halten Sie Abstand und nutzen Sie die Testmöglichkeiten", appelliert Hasche.
Test-Option
Dass der Kreis Unna die Notbremse mit Test-Option nutzen kann, ist dem großen Engagement zahlreicher Anbieter zu verdanken, die im Kreis Unna flächendeckend Schnelltest-Zentren aufgebaut haben. Insgesamt gibt es bereits rund 60 öffentliche Anlaufstellen. Weitere befinden sich im Aufbau.
Das bedeutet konkret: Wer mit einem Termin z.B. im Bekleidungsgeschäft, Möbelhaus oder Elektrofachmarkt einkaufen möchte oder beispielsweise eine Kosmetik-Behandlung wahrnehmen will, muss einen tagesaktuellen Schnelltest mit negativem Ergebnis vorlegen. Der Test darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Ein zu Hause ausgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. Es muss sich um einen bestätigten Schnell- oder Selbsttest einer offiziellen Teststelle handeln.
Nach wie vor sind keine Schnelltests in den Geschäften des täglichen Bedarfs nötig (z.B. Supermarkt, Drogerie, Futtermittelhandel etc.).
Wo im Kreis Unna offizielle Tests angeboten werden, ist auf der Internetseite des Kreises zusammengefasst: www.kreis-unna.de
Autor:Uwe Petzold aus Dortmund-Süd |
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