Manfred Biermann, Richter i.R. am Amtsgericht Menden, referierte zum zweiten Mal beim Hospizkreis über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Manfred Biermann, Richter i.R. am Amtsgericht Menden
3Bilder
  • Manfred Biermann, Richter i.R. am Amtsgericht Menden
  • hochgeladen von Anni Grüne

Viele Fragen der interessierten Besucher des Abends machten deutlich, dass das große Interesse an diesem Thema noch längst nicht abgenommen hat. Zum Ausdruck kamen ihre Wünsche und Bedürfnisse für und Ängste vor der Lebenszeit, in der sie ihren Willen nicht mehr selbst zum Ausdruck bringen können.
Dann wird eine Patientenverfügung wichtig. Sie muss schriftlich verfasst sein, handgeschrieben oder mit Hilfe eines vorgefertigten Formulars. Wichtig ist aufzuschreiben, w a s ich will, z.B. nur Flüssigkeitszufuhr. Wo will ich sterben? Wer soll da sein? Wer sind die Bevollmächtigten, die meinem Willen Ausdruck und Geltung verschaffen, die als meine Vertreter die Ärzte von meiner Meinung überzeugen (seit Sept. 2009 im BGB verankert)? Um herauszufinden, ob die Patientenverfügung immer noch den vermeintlichen Willen des Patienten ausdrückt, ist es für den Arzt hilfreich, wenn der Verfasser alle ein bis zwei Jahre seine Unterschrift erneuert und wenn er außerdem seine persönlichen Wertevorstellungen dazu geschrieben hat: Wie stehe ich zum Leben? Eigene leidvolle Erfahrungen, Beziehungen zu anderen Menschen. Was glaube ich? Sinnvoll ist es, seine Verfügung dem Bevollmächtigten sowie eine weitere dem Hausarzt auszuhändigen. Letzterer kann bestätigen, dass der Verfasser der Patientenverfügung seinen Willen im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte aufgeschrieben hat. Dem Willen des Patienten wird seit dem Urteil vom 25. Juni 2010 eine noch größere Bedeutung zugemessen. Seitdem wird ein Behandlungsabbruch in Form des Absetzens einer Magensonde nicht mehr als strafbare Handlung gewertet, wenn diese Handlung als ausdrücklicher Wunsch des Patienten nachgewiesen werden kann.
Die Patientenverfügung kommt zum Tragen, wenn der Verfasser nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zum Ausdruck zu bringen, wogegen die Vorsorgevollmacht vom Augenblick der Erstellung an ihre Gültigkeit erhält. Sie hat Vorrang vor der Betreuungsverfügung. Für die Vorsorgevollmacht bestimme ich einen Menschen meines Vertrauens, der in der Lage ist meinen Willen durchzusetzen. Sie kann nach folgendem Muster erstellt werden: Ich, Rosa Mustermann, bevollmächtige jetzt, im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte (kann der Hausarzt bestätigen), Herrn Karl Beispiel als meinen rechtsgeschäftlichen Vertreter. Verschiedene Bereiche können aufgeführt werden: 1. Gesundheitlicher Bereich, 2. Aufenthaltsbestimmung (Eine Einweisung in eine geschlossene Einrichtung bedarf der richterlichen Zustimmung.), 3. Patientenverfügung (Behandlungsfolge, Entbindung von Schweigepflicht), 4. Geld aufnehmen (für längere Zeit oder regelmäßig), 5. Wohnungsauflösung bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, 6. Anträge stellen und Recht verfolgen usw. Datum und Unterschriften des Betroffenen sowie des Bevollmächtigten sollten am Ende des Schriftstücks stehen. Für Grundstücksgeschäfte und Verbraucherkredit muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden.
Ist kein Bevollmächtigter benannt, wird durch das Amtsgericht ein Betreuer bestellt. Auch dieser kann von dem zu Betreuenden im Vorfeld vorgeschlagen werden. Er unterliegt im Gegensatz zum Bevollmächtigten einer regelmäßigen Kontrolle durch das Amtsgericht.
Für eine Bankvollmacht gibt es eigene Formulare der Geldinstitute. Um die Kosten für die Beerdigung begleichen zu können, ist der Zusatz wichtig: Die Vollmacht soll über den Tod hinaus gelten.
Generell besteht die Möglichkeit, Verfügungen und Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister, Bundeszentralregister in Berlin zu hinterlegen.

Autor:

Anni Grüne aus Menden (Sauerland)

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.