Gemeinsame Veranstaltung des Hospizkreis` Menden mit dem Vincenz-Altenheim zum Thema Patientenverfügung aus medizinischer Sicht
In der gut besuchten Cafeteria des Vincenz-Altenheims berichtete Frau Dr. Sielhorst über die Patientenverfügung aus medizinischer Sicht
Als Allgemeinmedizinerin und verantwortliche Ärztin auf der Palliativabteilung der Paracelsus Klinik in Hemer weiß sie wie eine Patientenverfügung aussehen sollte, damit der eindeutige Wille des Patienten klar zum Ausdruck kommt. Beantwortet werden sollten die Fragen: 1. Was möchte ich in meinen letzten Lebenstagen? 2. Wovor habe ich Angst? 3. Was möchte ich auf keinen Fall? Das kann heißen: 1. Ich möchte Lebensverlängerung nur in Verbindung mit Lebensqualität. 2. Ich habe Angst vor Ausgeliefertsein (selbst keinen Einfluss mehr zu haben), Angst vor Einsamkeit, Schmerzen, Unruhe und Übelkeit. 3. Auf keinen Fall möchte ich weiterleben bei Hirnblutung ohne Möglichkeit der Heilung, bei Unfall mit schwerem Hirnschaden, bei Verlust des Bewusstseins, bei Zerstörung des Gehirns oder lebenswichtiger Organe, bei Krebs im Endstadium. Gründe nicht weiterleben zu wollen können auch sein, wenn eine Rückkehr in ein bewusstes Leben, in dem ich mich als Mensch begreife, nicht mehr möglich ist; wenn durch eine Magensonde Leiden verlängert wird; wenn keine Hoffnung mehr auf ein menschenwürdiges Leben besteht. Diese schwierigen Entscheidungen werden immer von mehreren Ärzten getroffen. Die daraus resultierenden Schritte, z.B. Absetzen der Medikamente, sollten mit der Familie des Patienten abgesprochen werden. In diesem Zusammenhang ist eine interne Regelung der Palliativabteilung in Hemer sehr sinnvoll. Dort legt der Patient schriftlich fest wer vor einer ihn betreffenden Entscheidung angerufen werden soll.
Die Befürchtung mancher Menschen, ein Herzschrittmacher würde den Körper am Leben erhalten, ist falsch. Der Herzschrittmacher ist ein Taktgeber für ein lebendes Herz. Schlägt das Herz nicht mehr, ist auch der Schrittmacher nutzlos.
Damit die Patientenverfügung auch wirksam werden kann, sollten Familie und Hausarzt darüber informiert werden. Günstig ist es bei letzterem eine Kopie zu hinterlegen, denn der Hausarzt wird vom behandelnden Arzt zuerst angerufen. Um deutlich zu machen, dass der Inhalt der Patientenverfügung immer noch der aktuelle Wille des Patienten ist, sollte diese in regelmäßigen Abständen mit Datum und Unterschrift versehen werden. Sinnvoll ist auch eine Vorsorgevollmacht, in der der Patient eine Vertrauensperson bestimmt, die seinen Willen und gegebenenfalls seine Patientenverfügung durchsetzen kann. Die Vorsorgevollmacht kann auch auf eine bestimmte Zeit festgelegt werden.
Nicht unwichtig ist die Frage der Organspende am Lebensende. Wenn der Tod unabwendbar ist, besteht immer noch die Möglichkeit gesunde Organe zu transplantieren. Das Alter der Spenderperson ist heute nicht mehr ausschlaggebend, da Bedarf bei Personen jeden Alters besteht. Die Vergabe wird zentral geregelt. Den Angehörigen muss jedoch klar sein, dass der Patient für die Entnahme noch ein oder zwei Tage künstlich am Leben gehalten werden muss. Auch hier ist eine Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Neurologe und Psychologe wichtig. Letzterer kümmert sich um die Familie des Spenders.
Autor:Anni Grüne aus Menden (Sauerland) |
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