Einrichtungsleitung Lothar Haufe beim Hospizkreis Menden

Lothar Haufe

Interessant und kurzweilig gestaltete sich der letzte Montagstreff. In einem Vortrag, unterbrochen durch Frage und Antwort, berichtete die Einrichtungsleitung von den täglichen Abläufen im Jochen-Klepper-Haus. Wir vom Hospizkreis Menden interessierten uns insbesondere für die Themen: Aufnahmegespräch, Umgang mit Krankheitsbildern am Lebensende, Umgang mit Sterben und Tod, Abschiedsrituale und Umbaumaßnahme im Jochen Klepper Haus.
Herr Haufe erläutert, dass kein Aufnahmegespräch dem anderen gleicht. Ausgehend davon, dass es jeweils eine sehr individuelle Betroffenheit bei den Angehörigen gibt, werden auch oft sehr unterschiedliche Erwartungen an ein solches Gespräch geknüpft. Sehr viele Senioren wechseln direkt vom Krankenhaus in ein Altenheim. Weil dann sehr schnell entschieden werden muss, fühlen sich Angehörige mit der Situation oft sehr belastet und auch überfordert. Ein genaues Hinhören und Zuhören, ein langsames Herantasten ist dann in den Aufnahmegesprächen angebracht.
Wenn sich in einem solchen Aufnahmegespräch herauskristallisiert, dass ambulante Hilfen eventuell noch möglich sind, wird selbstverständlich miteinander besprochen, ob alle Hilfen schon dafür ausgeschöpft sind, denn es gilt ja der Grundsatz ambulante Pflege vor stationärer Pflege.
Wenn dann ein Aufenthalt im Pflegeheim infrage kommt, sind sachliche Informationen wichtig: Wie teuer ist der Heimplatz? Welche finanzielle Unterstützung gibt es? Wann besteht Heimbedürftigkeit? Wann zahlt das Sozialamt? Wie werden Pflegestufen ermittelt?
Bei Senioren, die direkt von zu Hause ins Heim kommen, sind die meisten Angehörigen gut darauf vorbereitet. In diesen Fällen besteht für die Betroffenen die Möglichkeit, sofern sie nicht damit überfordert sind, ein persönliches Gespräch zu führen und Menschen und Wohnbereich vor einer möglichen Heimaufnahme kennen zu lernen. Die Erwartungen sind hoch, denn jeder möchte seinen Angehörigen eine bestmögliche Versorgung zukommen lassen.
Wichtiger als alle Möbel sind für die Senioren Erinnerungsteile. Ratsam ist es, davon so viele wie möglich mitzubringen.
Ein Trend ist seit den letzten sechs Jahren erkennbar. Es wird immer selbstverständlicher eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, die auch rechtskräftig sind, ins Altenheim mitzubringen.
Einen besonders verantwortungsvollen Umgang erfordern Erkrankungen am Lebensende, wenn keine lebensverlängernden Maßnahmen gewünscht werden. Dabei sollte uns klar sein, dass eine Patientenverfügung in der Regel in einer relativ gesunden Verfassung formuliert wird. Sterbeprozesse lösen auch mit einer klaren Patientenverfügung starke Emotionen bei allen Beteiligten aus. Hier ist ein enger Kontakt mit allen Beteiligten von großer Bedeutung.
Bei einem beginnenden Sterbeprozess ist aushalten gefragt, wobei oftmals schwer zu ermitteln ist, wann der Sterbeprozess beginnt. Eine Eins-zu-eins-Betreuung vom Personal kann nicht geleistet werden. Es stellt sich dann die Frage: Wie können Angehörige und Personal zusammenwirken zum Wohle des Betroffenen? Was möchten und können Angehörige leisten?
Lothar Haufe legt Wert darauf, dass der christliche Geist des Hauses zum Tragen kommt. Er kann sich in seiner langjährigen Tätigkeit im Hause noch daran erinnern als Sterben und Tod ein Tabuthema war.
Heute geht man in den meisten Senioreneinrichtungen ehrlicher und offener mit diesem Thema um. Im Pflegeteam wird über Sterben und Tod geredet. Der ev. und der kath. Seelsorger sind bereit Bewohnern im Sterbeprozess beizustehen. Nach dem Tod eines/einer Bewohners/Bewohnerin wird symbolisch eine Kerze für alle sichtbar angezündet. Steine mit den Namen der Verstorbenen weisen auf ihren Tod hin oder ein Kondolenzbuch liegt aus. Im Wohnbereich oder im Verabschiedungs- und Aussegnungsraum des Hauses wird eine kleine Andacht angeboten, die von Pflegepersonal, Bewohnern und Angehörigen besucht werden kann. Ursprünglich war diese Art der Verabschiedung eine Plattform für Mitarbeiter um Abstand zu gewinnen. Mittlerweile gibt es eine Gruppe von Mitarbeitenden, die für die Organisation der Abschiedsandacht und eine zweite Gruppe, die für den Ablauf zuständig ist, d.h. die Verabschiedungsfeier durchführt. Für diese Verabschiedungsandacht gibt es einen liturgischen Leitfaden, den jeder individuell ausfüllen kann. Eine Teilnahme an der Beerdigung wird dem Personal freigestellt. Die Angehörigen dürfen sich für die Räumung des Zimmers bis nach der Beerdigung Zeit lassen.
Zum Abschluss ging Lothar Haufe auf die z.Zt. laufenden Umbaumaßnahmen im Jochen Klepper Haus ein. Für 117 Bewohner/innen werden ab Sommer 2014 insgesamt 99 unterschiedlich große Einzelzimmer und 9 Doppelzimmer sowie ein Ausweichzimmer (alle mit eigenem Duschbad) zur Verfügung stehen. Es wird eine sog. eingestreute Kurzzeitpflege angeboten, d.h. kein separater Bereich sondern freie Betten werden dafür genutzt. Die Umbaumaßnahmen sind schon weit fortgeschritten. Ein neu ausgestatteter Speisesaal ist entstanden. Er kann jetzt auch als Filmvorführungs- und Veranstaltungsraum genutzt werden. Mit der Fertigstellung der Baumaßnahme im Sommer können wieder bis zu 30 Bewohner/innen neu aufgenommen werden.
Das zum Jochen Klepper Haus dazugehörige Wohnhaus mit 30 Wohnungen ermöglicht den Mietern ein selbstständiges Leben. Auch wenn dort kein offizielles Betreutes Wohnen angeboten wird, haben dennoch die Mieter die Möglichkeit an den Mahlzeiten und Veranstaltungsangeboten teil zu nehmen. Das Haus bietet sich jedoch als Ansprechpartner in Notfällen an.

Autor:

Anni Grüne aus Menden (Sauerland)

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