Coronavirus im Kreis Unna
Inzidenzstufe 0 ab morgen

Kreis Unna. Die relevante Sieben-Tages-Inzidenz im Kreis Unna liegt seit geraumer Zeit unter dem Schwellenwert von 10. Damit wird der Kreis in die neue Inzidenzstufe 0 fallen. Ab morgen gibt es damit weitreichende Lockerungen. Der Großteil der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie wird aufgehoben.

Das Land regelt in der Coronaschutzverordnung, was erlaubt ist und was nicht. Bisher war der Kreis Unna in Stufe 1, und er erreicht jetzt Stufe 0. Auf einer Sonderseite erklärt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, was in Stufe 0 gilt: https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.

Zentrale Punkte

Kontaktbeschränkungen: In Inzidenzstufe 0 gilt keine Kontaktbeschränkung mehr. Mindestabstände sind nur noch eine Empfehlung.

Maskenpflicht

In Inzidenzstufe 0 gilt die Maskenpflicht nur noch im öffentlichen Personennahverkehr (inklusive Taxen und Schülerbeförderung), im Einzelhandel sowie in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen. Andere Betriebe können selbst entscheiden. Ausnahme: Bei körpernahen Dienstleistungen oder bei Servicekräften in der Gastronomie gilt entweder Maske tragen oder negativer Test.

Erfassung von Kontaktdaten

Die Kontaktnachverfolgung, zum Beispiel in der Gastronomie, fällt weg. Ausnahmen gelten nur noch in Beherbergungsbetrieben, bei außerschulischen Bildungsangeboten und beim Betrieb von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen in geschlossenen Räumen. Clubs und Discotheken dürfen ab dem 9. Juli mit Testpflicht und genehmigtem Hygienekonzept wieder öffnen, wenn auch die landesweite Inzidenz unter zehn liegt.

Negativer Testnachweis

Für Menschen, die weder vollständig geimpft, noch genesen sind, gilt weiterhin in den meisten Bereichen eine Testpflicht.

Private Feiern und Volksfeste

Hier fallen Mindestabstand und die Maskenpflicht weg, wenn auch die landesweite Inzidenz unter 10 liegt. Bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen müssen aber nicht immunisierte Menschen negativ getestet sein.

Großveranstaltungen wie Fußballspiele: Großveranstaltungen können wieder stattfinden. Es gibt aber Einschränkungen. Ab 5.000 Zuschauern (inklusive Geimpften und Genesenen) müssen alle nicht immunisierten Personen einen Negativtest vorlegen. Außerdem ist die Zuschauerzahl auf höchstens 25.000 Personen, maximal aber 50 Prozent der Kapazität der Location beschränkt. Zudem muss es ein genehmigtes Hygienekonzept geben.

Einzelhandel

Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Wenn auch das gesamte Land die Inzidenzstufe 0 erreicht, gibt es keine Beschränkungen mehr auf Kunden pro Quadratmeter.

Sport

Bei der Ausübung von Sport gibt es in Inzidenzstufe 0 keine Beschränkungen mehr.

Autor:

Lokalkompass Menden-Fröndenberg-Balve-Wickede aus Menden (Sauerland)

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