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Kulturförderung der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Die Kulturtreibenden in der Stadt Fröndenberg/Ruhr sind wieder aufgefordert, Förderanträge bei der Stadtverwaltung zu stellen. Die in der Stadt Fröndenberg/Ruhr aktiven Kulturvereine können eine jährliche Grundförderung, eine Projektförderung, eine Mietkostenförderung und auch eine Sachkostenförderung beantragen. Dazu stellt die Stadt Fröndenberg/Ruhr jährlich einen Betrag in Höhe von 11.000 € zur Verfügung, der durch den Beschluss des Ausschusses für Kultur, Tourismus, Stadtmarketing und Städtepartnerschaften auf die beantragten Vereine aufgeteilt wird.
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr sieht in der Förderung des kulturellen Lebens eine wichtige kommunale Aufgabe. Es soll eine lebendige und vielfältige Kulturarbeit in allen Stadtteilen gefördert und gestaltet werden. Deshalb unterstützt die Stadt Fröndenberg/Ruhr die in ihrem Gebiet ansässigen kulturellen Vereinigungen nach den Kulturförderrichtlinien im Rahmen der im Haushaltsplan bereit gestellten Mittel. Die zu fördernden Kulturschaffenden müssen im Stadtgebiet von Fröndenberg/Ruhr ansässig und als förderungswürdig anerkannt sein. Dabei werden nur solche Kulturschaffenden gefördert, die sich aktiv am öffentlichen Kulturleben beteiligen und an Veranstaltungen in der Stadt Fröndenberg/Ruhr mitwirken.
Der Antrag auf Förderung für 2024 ist schriftlich bis zum 31.12.2023 einzureichen. Verspätet eingegangene Anträge können keine Berücksichtigung finden.
Die notwendigen Unterlagen sind auf der Homepage der Stadtverwaltung abrufbar unter: https://notfallseite.sit.nrw/froendenberg oder direkt im Kulturbüro unter 02373/976-151 oder kultur@froendenberg.de.
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