Feiertag ... Pfingstmontag
Heute am 16.5.2016 ist der 2. Pfingsttag
Feiertag
Der Pfingstmontag ist ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Ungarn, Dänemark sowie in weiten Teilen der Schweiz. In Deutschland forderten Wirtschaftsverbände 2005 seine Abschaffung. Sämtliche im Bundestag vertretenen Parteien mit Ausnahme der FDP sprachen sich ebenso wie die Kirchen und Gewerkschaften gegen diesen Vorschlag aus.
Einzig das Land Brandenburg behandelt den Pfingstsonntag explizit als Feiertag (§ 2 Abs. 1 des Feiertagsgesetzes für das Land Brandenburg).[4] Das hat jedoch wegen der Gleichstellung mit Sonntagen keine praktischen Folgen.
In Frankfurt am Main war bis in die 1990er Jahre der Wäldchestag, ein Volksfest am Nachmittag des Pfingstdienstags, ein arbeitsfreier Tag. Auch andernorts erhielten bis in die 1960er Jahre die Beschäftigten am Dienstag nach Pfingsten einen arbeitsfreien Tag. In mehreren deutschen Bundesländern ist bis heute der Pfingstdienstag ein Ferientag in den Schulen bzw. Beginn oder Ende mehrtägiger Pfingstferien.
In Frankreich ist 2005 der Versuch der Regierung Raffarin, den Pfingstmontag zum unbezahlten Feiertag zu machen, am Widerstand der Bevölkerung gescheitert. Ein für die Regierung erstellter Bericht kam allerdings zu dem Schluss, dass trotz der Abschaffung des Pfingstmontags zuletzt rund 52 Prozent der Erwerbstätigen an diesem Tag nicht gearbeitet hätten. Schulen und öffentliche Dienststellen blieben meist geschlossen. Der Pfingstmontag ist seit 2008 wieder Feiertag.
In Schweden wurde der Pfingstmontag als Feiertag im Jahre 2005 abgeschafft. Stattdessen ist ab demselben Jahr der schwedische Nationalfeiertag, der 6. Juni, nunmehr auch ein gesetzlicher und damit arbeitsfreier Feiertag.
In Italien (mit Ausnahme von Südtirol) wurde der Pfingstmontag als gesetzlicher Feiertag vor einigen Jahren abgeschafft. Es gibt Versuche, den christlichen Feiertag wieder einzuführen, zusammen mit anderen kirchlichen Feiertagen. Es liegt ein diesbezüglicher Gesetzentwurf im italienischen Parlament auf (Senat: Nr. 940; Kammer: Nr. 1647).
Aus Wikipedia
Das erste Foto zeigt die Madonna aus der Wallfahrtsbasilika
" Mariä Heimsuchung "
in Werl... es ist eine Wallfahrtskirche in Westfalen .
Ich wünsche euch einen schönen Tag
Autor:Luzie Schröter aus Fröndenberg/Ruhr |
4 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.