LSM: Wenn's um Leben oder Tod geht

18. Juni 2011
09:00 Uhr
DRK-Zentrum, 44866 Bochum

Wie verhalte ich mit bei einem Verkehrsunfall? Also, wer anhält, macht es richtig. Denn: Hilfe zu leisten ist eine Pflicht – moralisch wie auch rechtlich. Deswegen sind Fahranfänger zur Teilnahme an einem Lehrgang für Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) verpflichtet.

Die Angst, etwas Falsches zu machen, begleitet die Menschen. Hält vielleicht den einen sogar davon ab, aktiv Hilfe zu leisten. Auch weil ihr Wissen veraltet ist, haben doch einige Menschen ihren Kurs vor 20 oder mehr Jahren absolviert. Wie oft sollten die Menschen ihr Wissen auffrischen?

„Der Gesetzgeber ist großzügig”, sagt Werner Rautenberg, Erste-Hilfe-Beauftragter des Wattenscheider Roten Kreuzes. Wer einmal in seinem Leben einen Lehrgang als Führerscheinbewerber absolviert hat, darf weitere freiwillig besuchen, muss aber nicht.

„Behörden und Betriebe, aber auch Sportvereine sind verpflichtet, alle zwei Jahre ihre Mitarbeiter und Trainer den Kurs wiederholen zu lassen”, erklärt Werner Rautenberg. Entsprechend gut würden sie sich oftmals auskennen, die sogenannten Betriebs- oder Ersthelfer. Vielleicht wolle man den Autofahrern nicht noch mehr zumuten, meint er auf die Frage, warum die weitere Teilnahme für den Teilnehmer im Straßenverkehr freiwillig ist. „Mindestens alle drei Jahre halte ich für sinnvoll”, sagt er.

Der Rotkreuzler ist seit 25 Jahren beim Roten Kreuz. Entsprechend groß ist seine Routine bei der Lebensrettung. Routine und Ruhe nennt er auch als wichtige Kriterien für die Hilfe in Notfällen.

In den letzten Jahrzehnten habe sich in der Lebensrettung viel verändert. So auch das Wissen, das er und seine Wattenscheider DRK-Kollegen an andere Menschen vermittelt. Die stabile Seitenlage sei vereinfacht worden. „Der Mund muss der tiefste Punkt des Körpers sein, damit der Verletzte nicht erstickt”, sagt Rautenberg. Arme und Beine stützen die Lage und verhindern das Zurückrollen auf den Rücken.

Das zunehmende Gewicht der Menschen sei durchaus ein Problem. „Für ein junges Mädchen von 17 Jahren ist es mitunter sehr schwierig, einen schweren Mann in die Seitenlage zu bewegen”, erläutert er.

Auch die Kombination aus Mund-zu-Nase-Beatmung und Herz-Rhythmus-Massage habe sich geändert. Auf zwei Mal Beatmen, folgt 30 Mal die Herzmassage. „Da sich manche Menschen nicht trauen, per Mund zu beatmen, gibt es mittlerweile auch die Vorgabe, gegebenenfalls nur noch per Massage zu helfen, bevor man ansonsten gar nicht hilft.” Besser sei jedoch der Ablauf der Herz-Lungen-Wiederbelebung mit Beatmung und Massage und sicher die erste Wahl bei der Hilfe in einem solchen Fall.

Bei einem Unfall gelte die Reihenfolge: Stelle sichern, Notlage erkennen, Notruf absetzen, lebensrettende Maßnahmen durchführen. Einen der größten Fehler sieht Werner Rautenberg in der fehlenden Eigensicherung. „Die Menschen laufen zum Verletzen, ohne die Unfallstelle richtig abzusichern”, sagt er. So könnten die Helfer leicht selber zum Opfer werden. „Aus diesem Grund ist die Sicherung der Unfallstelle auch immer wichtiger Bestandteil unserer Unterweisungen!“

Lehrgänge in den „lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ finden mehrfach im Monat jeweils samstags ab 9 Uhr im DRK-Zentrum an der Sommerdellenstraße 26 statt und umfassen insgesamt 4 Doppelstunden á 90 MInuten. In diesem Lehrgang werden nur grundlegende Maßnahmen aus der Ersten Hilfe vermittelt. Der Teilnehmer kann nach der Absolvierung des Lehrganges als Sofort- / Ersthelfer an einer Unfallstelle handeln. Die Teilnahme ist in Deutschland Pflicht für den Erwerb der Führerscheinklassen A, A1, B, BE, L, M, S und T. Auch für den Erwerb der Privatpilotenlizenz (PPL) ist eine Teilnahme erforderlich.

Die Kosten betragen 20 €, eine vorherige Anmeldung beim Roten Kreuz ist nicht erforderlich. Weitere Informationen erhält man beim Wattenscheider Roten Kreuz unter der Rufnummer 0 23 27 – 8 70 17.

Autor:

Christian Lange aus Wattenscheid

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