Am kommenden Samstag, den 08.08.2020, codiert der ADFC Unna in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr Fahrräder im Umweltberatungszentrum Unna. Zum Schutz vor Corona gilt auch hier die allgemeine Masken- und Abstandspflicht.
Wer sein Fahrrad codieren lässt, macht Langfingern das Leben schwer. Denn ohne Eigentums- nachweis kommen sie mit dem Diebesgut nicht weit. Die Codierung zeigt der Polizei sofort, wer der rechtmäßige Eigentümer ist. Die Codierung erschwert den Weiterverkauf über Flohmärkte und über das Internet. Der Verkaufswert sinkt, während der Grad der Abschreckung steigt. Eine Codie- rung kann, wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, die Zahl der Diebstähle deutlich senken und die Aufklärungsrate erhöhen. Im letzten Jahr sind im Kreis Unna 1.014 Fahrräder gestohlen wor- den. Nur 78 Diebstähle konnten aufgeklärt werden.
Seit dem Jahr 2016 ist der ADFC Kreisverband im Besitz eines Nadelcodierungsgerätes. Bei der Codierung wird der Code mit einem speziellen Verfahren 0,1 bis 0,2 Millimeter tief in das Metall des Fahrradrahmens eingraviert. Ein Aufkleber mit Sichtfenster verhindert die Korrosion. Die Co- dierung wird auf der rechten Seite des Sattelrohres angebracht. Fahrräder mit Carbonrahmen können leider nicht vom ADFC codiert werden. Codierungsaufkleber aus Spezialfolie u.a. für Carbonrahmen gibt es z.B. bei: www.Fahrradcodierung.com
Eine Codierung kostet für ADFC-Mitglieder 5 Euro und für Nichtmitglieder 10 Euro. Auch andere Geräte wie Rollatoren und Rollstühle können codiert werden.
Die folgenden Dinge sind zu einer Fahrradcodierung mitzubringen: - Das eigene Fahrrad
- Ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, Quittung). Bei Fehlen eines Eigentum- nachweises besteht der ADFC auf einer Eigentumserklärung, die der Polizei zur Überprü- fung zugesandt wird.
- Etwas Zeit. Eine Codierung dauert etwa 10 Minuten. - Ein Identitätsnachweis (Personalausweis)
Ein möglicher Umzug ist kein Argument gegen die Fahrradcodierung. Anhand der alten Adresse kann das Einwohnermeldeamt den aktuellen Wohnsitz schnell feststellen. Wer viel umzieht, kann auch seinen festen Zweitwohnsitz für die Codierung verwenden.
Wer sein codiertes Fahrrad verkaufen will, sollte mit dem Käufer einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen und ihm die Codierpapiere überlassen. Der ADFC bietet auf seinen Internetseiten hierzu einen Musterkaufvertrag an.
Weitere Codiertermine und weitere Informationen zur Fahrradcodierung finden Interessierte auf den Seiten des ADFC Kreisverbandes https://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kreisverband- unna/service/codierung.html.
Autor:Werner Wülfing aus Unna |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.