In Hemmerde soll eine Dauerwohneinrichtung für alternde Suchtkranke entstehen. Bereits früh regte sich Widerstand gegen eine solche Einrichtung. Die Sorgen der Anwohner wurden von den Planungsbehörden zur Kenntnis genommen und man beschloss: Die Bürger sind gem. § 3 (1) BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen.“
So soll nun am Mittwoch, 22. Mai, um 19 Uhr eine Bürgerversammlung im Bürgerhaus, Hemmerder Hellweg 13, stattfinden. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich zu informieren und sich zur Planung zu äußern. Die Planung wird in Form eines Vortrags vorgestellt und anschließend in einer Diskussion mit der Öffentlichkeit erörtert.
Grundlage: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr der Kreisstadt Unna hat am 20.06.2012 beschlossen:
1. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung des ehemaligen Schwesternerholungsheims in Hemmerde-Dreihausen schaffen, ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Unna-Hemmerde Nr. 2 mit der Bezeichnung „Dauerwohneinrichtung für alternde Suchtkranke“ gem. § 30 (1) BauGB aufzustellen.
2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt: im Norden durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 299, 332, Flur 12, Gemarkung Hemmerde, im Osten durch die östlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 299, 332, 333, Flur 12, Gemarkung Hemmerde, im Süden durch die südliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 333, Flur 12, Gemarkung Hemmerde und im Westen durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 333, 332, Flur 12, Gemarkung Hemmerde.
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt.
Autor:Elke Böinghoff aus Unna |
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