Der Ehrensold in Höhe von 199.000 Euro pro Jahr stehe dem zurückgetretenen Staatsoberhaupt zu, wird berichtet und selbst Teile der Opposition (SPD-Nahles) finden das nicht anrüchig. Immerhin bezieht sich diese finanzielle Absicherung auf das Amt als BuPrä für 597 Tage Amtszeit, während sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf den Verdacht der Vorteilsnahme während seines Amtes als MinPrä in Niedersachsen beziehen; so ist zu lesen. Mit „politischen Gründen“ des Rücktritts begründet wurde diese „Ehrenbezeugung“.
Die persönlichen Verfehlungen Wulffs hatten dazu geführt, dass ihm das für das Amt notwendige Vertrauen abhanden gekommen war. Das sind nun politische Gründe!
Das neue Staatsoberhaupt ist noch nicht einmal gewählt, eine mögliche Verurteilung Wulffs wegen Vorteilsnahme nicht ausgeschlossen und doch wird er schon finanziell bis an sein Lebensende abgesichert.
Da mag so manchem HartzIV-Empfänger, vielen Rentnern, die ein Leben lang ehrlich ihre Arbeit getan haben, die Galle hoch kommen und sich ihnen der Magen umdrehen. Und was mögen Menschen empfinden, denen für einen Flaschenpfandbon oder ein unrechtmäßig vertilgtes Mettbrötchen gekündigt wurde? Der Steuerzahler kann nicht „aufmucken“; er hat das zu zahlen, weil das von den Vätern des Grundgesetzes so festgelegt wurde. Ob sich diese ehrenwerten Herren wohl im Grabe umdrehen?
Bleibt zu hoffen, dass sich Abgeordnete finden, die den Haushaltsausschuss des Bundestages zum Einschreiten auffordern. Es muss darauf hingewirkt werden, dass die notwendigen Haushaltsmittel zumindest bis zum Abschluss des von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Verfahren zurückgehalten werden.
Die Entscheidung des Bundespräsidialamtes sei „unehrenhaft, weil gesetzeswidrig und jedenfalls voreilig“ sagte der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Neskovic. Die Entscheidung hätte den Abschluss der Ermittlungen abwarten müssen. Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung Wulffs wäre es mehr als offensichtlich, dass ihm ein Ehrensold nicht zustehe.
Autor:Evelyn Ziegert aus Goch |
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