Erste Hilfe Ausbildung - auch für Führerscheinbewerber
Ab dem 1. April 2015 wird der
Lehrgang Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort für Führerscheinbewerber
in die Erste Hilfe Ausbildung integriert.
Der Erwerb einer Ausbildung der Ersten Hilfe für die Führerscheinbewerber zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt (Fahrerlaubnisbehörde) wird jetzt durch einen Erste Hilfe Lehrgang nachgewiesen.
Der Lehrgang beginnt um 09:00 Uhr und dauert bis 17:00 Uhr.
Ort: DRK Zentrum Gladbeck, Europastr. 26
Teilnehmerbeitrag: 30 €
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Bitte Tragen Sie entsprechende Bekleidung und festes Schuhwerk,
die Ausbildung Erste Hilfe beinhaltet ab dem 1. April 2015 praktische Übungen
(auch im Freien).
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Anmerkung:
Auch wenn die Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung erst am 12.06.2015 im Bundesrat beraten und anschließend verabschiedet werden soll, gehen wir davon aus, dass die neue, 9 Unterrichtseinheiten umfassende Erste-Hilfe-Ausbildung, die von den ermächtigten Stellen ab 1. April 2015 durchgeführt wird, von den zuständigen Fahrerlaubnisbehörden ab April 2015 anerkannt wird. Ein entsprechender Erlass für die Behörden in Nordrhein-Westfalen liegt bereits vor.
Konkret bedeutet dies, dass ab 1. April 2015 auf die Dualität von „Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ (8 Unterrichtseinheiten) einerseits und „Erste-Hilfe-Ausbildung“ (16 UE) andererseits verzichtet werden kann und demnach im Bereich der Erste-Hilfe-Ausbildung keine Unterscheidung nach Führerscheinklassen mehr vorgenommen wird.
Somit kann das Lehrgangsangebot für Führerscheinbewerber aller Fahrer-laubnisklassen zum 1. April 2015 einheitlich auf die neue Erste-Hilfe-Ausbildung mit einer Ausbildungsdauer von 9 Unterrichtseinheiten umgestellt werden.
Autor:Wilhelm Walter aus Gladbeck |
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