Das Wort koscher wird für alles angewandt, was dem religiösen Gesetz entsprechend hergestellt oder zubereitet wurde. Für die koschere Küche gibt es deshalb im Judentum die Speisegesetze, die auch Kaschrut genannt werden.
Es wird unterschieden zwischen fleischigen und milchigen Produkten, die nicht zusammen zubereitet und nicht zusammen gegessen werden dürfen. Und was darf überhaupt gegessen werden? Was sind typisch jüdische Speisen der ashkenasischen und sephardischen Küche? Welche Speisevorschriften und Bräuche gibt es an einigen jüdischen Feiertagen?
Das können Interessierte am Montag, 21. März, 18 Uhr, gemeinsam entdecken und Kleinigkeiten probieren. Anmeldungen nimmt die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit bis Freitag, 18. März, Tel. 0209/70252220 oder Mail an christlich-juedische-ge@freenet.de entgegen. Die Teilnahme kostet 20 Euro pro Person, die Leitung übernimmt Judith Neuwald-Tasbach, Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde.
Es gilt die 2G+-Regelung - geimpft, genesen und getestet. Geboosterte sind von der zusätzlichen Testpflicht befreit. Bitte Impfnachweis und Personalausweis bereithalten.
Der kulinarische Abend ist eine Veranstaltung der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Gelsenkirchen und der Jüdischen Gemeinde Gelsenkirchen im Rahmen von 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland. Die Organisatoren wünschen Betej Avon = guten Appetit!
Autor:Stephanie Klinkenbuß aus Recklinghausen |
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