Regelungen für den Fall der Fälle

12. November 2014
19:30 Uhr
Bürgerschaft Kupferdreh, 45257 Essen
Informieren über alles, was man rechtzeitig regeln sollte (von links): Wilfried Kuhn (Verein Buntstifte e.V.), Brigitte Kuschel (Bürgerschaft Kupferdreh) und Referent Jörg Wilczopolski (Buntstifte).
  • Informieren über alles, was man rechtzeitig regeln sollte (von links): Wilfried Kuhn (Verein Buntstifte e.V.), Brigitte Kuschel (Bürgerschaft Kupferdreh) und Referent Jörg Wilczopolski (Buntstifte).
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Bürgerschaft und Buntstifte e. V. informieren über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht

Was sollte man regeln, bevor die Situation eintritt, dass man nicht mehr selbst entscheiden kann? Natürlich, die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht sind heute keinen Unbekannten mehr. Aber haben Sie schon geregelt, ob bei schwerer Krankheit lebenserhaltende Maßnahmen eingeleitet werden sollen oder wer Sie vertreten soll, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Solche unangenehmen Themen schiebt man gerne auf, auch weil man sich ja im Detail nicht auskennt. Deshalb haben Bürgerschaft Kupferdreh und der Verein Buntstifte e.V. einen Infoabend organisiert (12.11.2014, 19.30 Uhr, Mineralien-Museum, Eingang Hofseite) Die Veranstalter wollen informieren und sensibilisieren. Die Gäste sollen wissen: Was muss ich regeln? Worauf kommt es an? Welche Möglichkeiten gibt es? Wo finde ich Hilfe und Unterstützung? Bei dem Infoabend geht es jedoch nicht nur um die Patientenverfügung, in der es darum geht, welche lebenserhaltenden Maßnahmen im Falle schwerer Krankheit von den Ärzten ergriffen werden sollen, oder um die Vorsorgevollmacht, die festlegt wer den Vollmachtgeber in welchen Fällen vertreten soll, wenn er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Referent Jörg Wilczopolski vom Verein Buntstifte e.V. geht auch ein auf Fragen des Betreuungsrechtes. Denn man kann auch selbst festlegen, von welcher Person man betreut werden soll, wenn man nicht von einem „anonymen“ amtlichen Betreuer vertreten werden will. Dabei kann – was nicht jeder weiß – für verschiedene Sachverhalte unterschiedliche Personen als Betreuer einsetzen. Daneben sollte man rechtzeitig auch die Erbfolge regeln, indem man ein Testament verfasst, das den rechtlichen Ansprüchen entspricht. „Diese Dinge werden oft nicht geregelt, solange es noch geht. Erstaunlicherweise haben jedoch viele Menschen einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen.“, weiß Wilfried Kühn on Buntstifte e.V. Hierbei haben die Menschen oft schon konkrete Vorstellungen davon, wie sie sich ihre Beerdigung vorstellen. Außerdem wollen etwa die Eltern vermeiden, dass für ihre Kinder Kosten anfallen und schließen dafür einen Bestattungsvorsorgevertrag mit ihrer Bank oder Sparkasse ab. Doch auch die anderen Dinge wollen geregelt sein und das sollte man rechtzeitig tun, solange man noch in der Lage ist, selbstständig zu entscheiden. Solche Regelungen sollten nicht aufgeschoben werden. Sie sind auch nicht nur wichtig für ältere Leute. Wie schnell kann man auch als jüngerer Mensch in die Situation kommen, nicht mehr entscheidungsfähig zu sein, etwa durch einen Unfall oder eine plötzliche schwere Erkrankung. Gerade jüngere Menschen sollten sich auch einmal Gedanken über das Thema Organspende machen und dabei nicht vergessen, dass man selbst schnell zum Organempfänger werden könnte. Gern beantwortet der Referent auch die Fragen der Gäste, im Plenum oder anschließend in kleinem Kreis.

ww.buergerschaft-kupferdreh.de/

Autor:

Fred van Führen aus Essen-Ruhr

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