B-Plan Deilbachtal/Dilldorfer Straße - Planungsunterlagen liegen ab dem 22.10. öffentlich aus

22. Oktober 2012
08:00 Uhr
Deilbachtal, 45257 Essen
Das ca. 10,3 ha große Plangebiet liegt südöstlich des Zentrums von Kupferdreh und wird in etwa begrenzt durch die Bahntrasse der S9 im Norden, die Dilldorfer Straße im Westen, die Straße Deilbachtal im Süden und das Grundstück Deilbachtal Nr. 101 im Osten.   Übersichtsplan: Stadt Essen
  • Das ca. 10,3 ha große Plangebiet liegt südöstlich des Zentrums von Kupferdreh und wird in etwa begrenzt durch die Bahntrasse der S9 im Norden, die Dilldorfer Straße im Westen, die Straße Deilbachtal im Süden und das Grundstück Deilbachtal Nr. 101 im Osten. Übersichtsplan: Stadt Essen
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Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung führt vom 22. Oktober bis zum 23. November die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 2/11 „Deilbachtal/Dilldorfer Straße“ durch.
„Durch den Strukturwandel im Einzelhandel mit dem Trend zu größeren Einheiten und einer zunehmenden Mobilität der Kunden verlässt der Einzelhandel zunehmend die Stadtteil- und Versorgungszentren und siedelt sich vor allem in gut erreichbaren Gewerbegebieten an“, erläutert die Verwaltung den Hintergrund. Diese Entwicklung sei generell mit einer Reihe von negativen Folgeerscheinungen für die Zentrenstruktur in Essen verbunden, so dass eine wohnungsnahe Grundversorgung nicht mehr gewährleistet ist.

Einzelhandelsentwicklung steuern

Um das städtebauliche Gefüge der Zentrenstruktur, wie es der Masterplan Einzelhandel vorsieht, zu erhalten und weiter zu entwickeln, ist es notwendig, die Einzelhandels­entwicklung räumlich und inhaltlich zu steuern.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes für eine Fläche nördlich der Straße Deilbachtal dient dazu, für sämtliche Grundstücke im Geltungsbereich Regelungen über die Zulässigkeit bzw. Nichtzulässigkeit bestimmter Arten von Einzelhandelseinrichtungen zu treffen.
Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung legt den Bebauungsplanentwurf vom 22. Oktober bis 23. November öffentlich aus.
Das Plangebiet ist derzeit planungsrechtlich unbe­plant, so dass die Beurteilung von Bauvorhaben oder Nutzungsänderungen gemäß Paragraph 34 BauGB erfolgen muss. Faktisch handelt es sich ganz überwiegend um ein Gewerbegebiet. Insofern sind auch Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Warensortimenten (z.B. Nahrungs- und Genussmittel) grundsätzlich zulässig.
Interessierte Bürger können die Planunterlagen im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Lindenallee 10, Deutschlandhaus, in der 5. Etage, Raum 501, einsehen und Stellungnahmen abgeben. Der Ausstellungsraum ist geöffnet: montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 15.30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.
Zusätzlich zur Auslegung im Amt für Stadtplanung und Bauordnung wird der Bebauungsplanentwurf im Bürgeramt Kupferdreh, Kupferdreher Straße 86, ausgestellt. Dieses ist montags und dienstags von 8 bis 15 Uhr, mittwochs von 7 bis 13 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr geöffnet.
Wer sich im Internet über das vorliegende Konzept informieren möchte, findet umfassende Informationen ab dem Beginn der öffentlichen Auslegung unter der Adresse www.essen.de/stadtplanung. Die Verwaltung lädt alle interessierten Bürger ein, sich am Planungsprozess zu beteiligen und Stellungnahmen und Änderungswünsche zu dem Plan vorzubringen. Die Verwaltung wertet die Stellungnahmen aus und legt sie dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
Der Rat wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Einen Satzungsbeschluss soll es voraussichtlich im Winter 2012 bzw. Frühjahr 2013 geben.

Autor:

Melanie Stan aus Essen-Ruhr

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