Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz – Was ändert sich?

20. Juni 2012
15:00 Uhr
IHK, 44141 Dortmund

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund lädt für Mittwoch, 20. Juni, zu einer Informationsveranstaltung ein. Ab 15 Uhr werden verschiedene Experten das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vorstellen. Das in wesentlichen Teilen am 1. Juni in Kraft getretene neue Gesetz löst das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ab. Dadurch ergeben sich einige wesentliche Änderungen im Hinblick auf die stoffliche bzw. energetische Verwertung. Neu sind auch die Regelungen zu den Nebenprodukten, die unter definierten Bedingungen nicht mehr als Abfall gelten sollen. Weitere Änderungen ergeben sich für das Einsammeln und Befördern von Abfällen auch in kleinen Mengen und seltenen Fällen. In diesem Zusammenhang steigen auch die Anforderungen an Unternehmen, die mit Abfällen handeln. Auch im Hinblick auf die Kennzeichnung von Abfalltransporten haben sich wichtige Änderungen ergeben. Näheres bei Herbert Holinde, Tel.: 5417-112.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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