Der Hessische Verwaltungsgerichtshofs in Kassel hat heute mitgeteilt, dass mit Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest alle Nachtflüge von und nach Frankfurt in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr vorläufig untersagt werden.
Der Planfeststellungsbeschluss erlaubte in dieser Zeit 17 Starts und Landungen auf dem internationalen Drehkreuz. Ursprünglich hatte aber die Hessische Landesregierung im Mediationsverfahren bei der Planung einer neuen Landebahn und eines dritten Terminals den von Fluglärm betroffenen Anwohnern versprochen, dass es garantiert keine Nachtflüge geben werde. Roland Koch hatte kurz vor der Landtagswahl 2008 diese Vereinbarung gekippt. Das Bundesverwaltungsgericht wird voraussichtlich Anfang kommenden Jahres letztinstanzlich über das Nachtflugverbot in Frankfurt am Main entscheiden.
Hat diese Entscheidung eine Bedeutung für Dortmund?
Nun, sie zeigt zumindest, dass einigen Gerichten die alte Regel “Was man versprochen hat, muss man auch halten!” noch wichtig ist. Vielleicht gehören dazu auch die Aussagen von Dortmunder Ratsmitgliedern aus den Jahren 2000 bis 2003: “Dies ist aber nun wirklich die allerletzte Maßnahme. Jetzt ist der Flughafen in seinem Endausbau-Status angelangt”!
Autor:Claudia Schare aus Dortmund-Süd |
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