Nach der Nachricht zu Frankfurt gestern heute eine gegenteilige Entscheidung zum Thema Nachtflug für den Flughafen Berlin:
Das höchste Gericht hat Klagen der Anwohner gegen Nachtflüge in Schönefeld endgültig zurückgewiesen. Am künftigen Großflughafen BER darf auch in den Randzeiten, abends bis 24 Uhr und ab 5 Uhr morgens geflogen werden.
Hier die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig:
http://www.bverwg.de/enid/9d.html?search_displayContainer=13922
Hat dieses Urteil eine Bedeutung für Dortmund?
Es gibt schon Punkte, die man sich in Dortmund genauer ansehen wird. Das Gericht macht deutlich, dass Nachtflug gut begründet sein muss und bestätigt damit die Tendenz des Frankfurter Urteils.
Es stellt hier aber auch fest, dass Wirtschaftsinteressen in der Abwägung wichtiger sein können als Anwohnerschutz:
“Das MIL hat auch plausibel dargelegt, dass es für Zu- und Abbringerflüge zu den Drehkreuzflughäfen, für die Umlaufplanungen der Low-Cost-Carrier und der Touristikverkehre und für den Interkontinentalverkehr vernünftigerweise geboten ist, Flugverkehr von 5:30 bis 23:30 Uhr zuzulassen”
Zum anderen macht es auf die besondere Bedeutung des Flughafens Berlin-Schönefeld aufmerksam:
“Auszugehen ist hierbei von der Verkehrsfunktion des Flughafens Berlin Brandenburg als einzigem Verkehrsflughafen für die Hauptstadt Berlin und die Metropolregion Berlin-Brandenburg.”
Der erste Punkt wurde auch vom Flughafen Dortmund in seiner Begründung immer wieder angegeben. Wobei der Interkontinentalverkehr in Dortmund natürlich keine Rolle spielt. Der zweite Punkt wird aber vielleicht der Münsteraner Bezirksregierung zu denken geben. Schließlich ist Dortmund bei weitem nicht “der einzige Verkehrsflughafen” in der Region: Düsseldorf, Köln-Bonn, Münster, Paderborn weisen ein großes Angebot an Low-Cost-Urlaubsflügen und Zubringerflügen zu internationalen Verbindungen auf. Angewiesen auf Flüge um 5:30 Uhr ab Dortmund wird in dieser Gegend wohl niemand sein …
Autor:Claudia Schare aus Dortmund-Süd |
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