Viele Menschen lehnen sich entspannt zurück und sagen sich, dass Ehemann/Ehefrau, Töchter oder Söhne oder Lebenspartner sich in so einem Fall sicher gut kümmern werden.
Dass das so nicht funktioniert, erleben die Angehörigen dann oft erst im „Ernstfall“: Der behandelnde Arzt beruft sich auf die Schweigepflicht und gibt den Angehörigen keine Auskunft; die Bank nimmt ohne entsprechende Vollmacht keine Aufträge der Angehörigen entgegen; das Telefon kann nicht gekündigt und die Rundfunkgebührenbefreiung nicht neu beantragt werden, weil es keinen rechtlichen Vertreter für den Betroffenen gibt! Im schlimmsten Fall kann es jetzt passieren, dass der Betreuungsrichter schnell entscheiden muss und einen Berufsbetreuer bestellt, mit dem der Betroffene und die Angehörigen nicht zurechtkommen.
Interessierte können Sie sich am Dienstag, 24. September, um 18 Uhr beim SkF im Ostvest, Nonnenrott 3 (Obergeschoss), in Datteln über Alternativen informieren und beraten lassen. Entsprechende Vorlagen für Vollmachten und Verfügungen werden vorgestellt.
Anmeldungen beim Sozialdienst katholischer Frauen im Ostvest e.V., Nadine Arndt, Tel.-Nr.: 02363 – 91009-10.
Autor:Lokalkompass Ostvest aus Datteln |
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