Tipp: Wo darf ich meinen Hund frei laufen lassen?

5. Januar 2011
Wochen-Anzeiger, 59755 Arnsberg
Foto: Archiv WA
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Nicht selten geraten Hundebesitzer mit ihren Mitmenschen aneinander, neben den Kothaufen ist das wohl häufigste Thema die Leinenpflicht. Wo dürfen Hunde frei laufen gelassen werden? Und welche Regeln gelten für große Hunde? (Ausgenommen: Sogenannte Kampfhunderassen)

Nicht nur Rhodesian Ridgebacks oder Doggen gelten als große Hunde, laut Landeshundegesetz NRW gehören zu dieser Kategorie auch Dobermänner und Schäferhunde, "die in Beißstatistiken vordere Ränge einnehmen".
Generell gilt folgende Definition: Für Hunde ab 40 cm Schulterhöhe oder ab 20kg Körpergewicht benötigen Halter einen Sachkundenachweis, sofern sie nicht schon seit mehr als drei Jahren einen Hund dieser Größe unbeanstandet halten oder zu einer sachkundigen Berufsgruppe gehören.

Aufgepasst: Sachkundenachweise gibt es beispielsweise bei Hundesportvereinen oder beim Tierarzt!

Hunde, egal, welcher Rasse und Größe, sollten Haftpflicht versichert und mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Ein Mikrochip alleine nutzt jedoch wenig, der Halter sollte seinen Hund beim Haustierregister TASSO anmelden, um das entlaufene Tier möglichst schnell zurück zu bekommen.

-Thema: Leinenpflicht-

Für große Hunde gilt eine generelle Anleinpflicht in bebauten Gebieten. Bei Mißachtung droht ein Verwarnungsgeld. Hält sich der Halter trotzdem nicht an die Vorschriften droht ein Bußgeldverfahren. Lässt er seinen Hund trotzdem weiterhin frei laufen, kann die Haltung großer Hunde untersagt werden. Allerdings verpflichtet die Landeshundeverordnung alle Hundebesitzer, also auch die von Kleinhunden, die Tiere "in Örtlichkeiten und Situationen mit typischerweise erhöhtem Publikumsverkehr" an die Leine zu nehmen. Das gilt auch für öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen.

Auch wenn Jäger und Förster gerne etwas anderes behaupten: "Aus § 2 Abs 3 Satz Landesforstgesetz ergibt sich die Befugnis, Hunde auf Waldwegen unangeleint laufen zu lassen, soweit sich auch anderen Rechtsvorschriften keine Abweichungen ergeben". Hunde dürfen also auf Waldwegen frei laufen.

Foto: Archiv WA
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Autor:

Manuela Lieflaender aus Menden (Sauerland)

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