Arnsberger Feuerwehr erarbeitet mit Politik "Konzept 2020"

3. Dezember 2011
Vogelbruch, 59759 Arnsberg
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Arnsberg. Im September 2011 hatten Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Arnsberg zusammen mit Ratsmitgliedern aller im Rat der Stadt Arnsberg vertretenen Parteien, dem für den Feuerschutz zuständigen Fachbereichsleiter Helmut Melchert sowie dem im Rahmen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans eingesetzten Gutachter Hans Roy im Rahmen eines ganztägigen Workshops gemeinsame Vorschläge zur Verbesserung des Brandschutzes in der Stadt Arnsberg entwickelt. Am 03. Dezember traf sich die gleiche Runde nun erneut in der Realschule im Vogelbruch in Hüsten, um die bei der ersten Zusammenkunft offen gebliebenen Fragen und nicht ausdiskutierten Aspekte weiter zu erörtern und zu konkretisieren.

Die Workshops fanden im Rahmen der Fortschreibung des sog. Brandschutzbedarfsplans der Stadt Arnsberg statt. Dieser von jeder Kommune aufzustellende Plan schreibt die für die Sicherstellung eines ausreichenden Brandschutzes erforderliche personelle und materielle Ausstattung und Organisation der Feuerwehr einer Gemeinde fest und wird -unter Mitarbeit der Feuerwehr- vom Rat der Stadt beschlossen.

Im Zuge dieser Folgeveranstaltung entwickelten Fachleute der Feuerwehr zusammen mit den Vertretern der Kommunalpolitik nun das „Konzept 2020“ mit Leitlinien eines zukunftsorientierten Feuer- und Bevölkerungsschutzes für die Stadt Arnsberg. Diese Leitlinien sollen nach übereinstimmender Meinung Eingang in den neuen fortgeschriebenen Brandschutzbedarfsplan finden.

Trotz ungünstiger demografischer und insbesondere finanzieller Rahmenbedingungen hob Fachbereichsleiter Melchert einleitend die Bedeutung der gemeinsamen Anstrengungen zur Sicherstellung eines schlagkräftigen Hilfeleistungssystems in der Regierungsstadt hervor und gab mit einer angestrebten Beschlussfassung des Rates der Stadt Arnsberg über den Brandschutzbedarfsplan im Sommer 2012 die Marschroute vor. Die Ratsvertreter betonten ihrerseits, dass es von entscheidender Bedeutung sei, die Problemfelder der Freiwilligen Feuerwehr klar zu benennen und in das Bewusstsein der Bevölkerung und aller kommunalpolitischen Akteure zu bringen.

Wie schon bei dem ersten Workshop erarbeiteten die Teilnehmer ihre Beiträge zu den Leitlinien in vier Arbeitsgruppen:

Die Gruppe „Personalgewinnung / Personalerhaltung“ befasste sich mit der Sicherstellung einer auch künftig den Anforderungen entsprechenden personellen Ausstattung der Feuerwehr. Auf diesen Aspekt muss insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ein besonderes Augenmerk gelegt werden, damit der Arnsberger Feuerwehr in Zukunft nicht der Nachwuchs ausgeht.

Ein weiteres Team analysierte die Führungsorganisation der Arnsberger Wehr und entwickelte konkrete Vorschläge zu ihrer Verbesserung. Hier waren Fragestellungen wie beispielsweise „Welche Möglichkeiten zur Optimierung der Führungsorganisation und zur Entlastung der Führungskräfte bestehen in der Arnsberger Feuerwehr?“ zu beantworten.

Die dritte Arbeitsgruppe setzte sich mit dem Themenfeld des sog. Zielerreichungsgrades auseinander. Auf den Punkt gebracht musste hier die Frage beantwortet werden: „Wie kann sichergestellt werden, dass die Feuerwehr auch künftig immer schnell genug und mit genügend Personal und feuerwehrtechnischem Gerät an der Einsatzstelle ist?“

Schließlich diskutierte das vierte Team die technische Ausstattung der Einsatzeinheiten und beleuchtete hierbei das vor allem finanziell geprägte Spannungsfeld zwischen der derzeitigen und der aus Sicht der Feuerwehr erforderlichen materiellen Ausstattung der Wehr.

Neuordnung der Jugendfeuerwehr und der Löschzüge beabsichtigt

Am Ende der insgesamt fünfstündigen intensiven Beratungen präsentierten alle Gruppen ihre Arbeitsergebnisse dem Plenum. Folgende Eckpunkte wurden vorgestellt:

• Arbeitsgruppe „Personalgewinnung / Personalerhaltung“:

Aufbauend auf den Ergebnissen des ersten Workshops schlug die Arbeitsgruppe der Versammlung vor, die Jugendfeuerwehr der Stadt Arnsberg neu zu ordnen. Über die Senkung des Eintrittsalters in die Jugendfeuerwehr auf 10 Jahre hinaus solle auf die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr hingearbeitet werden, in die kleine Brandschützer im Alter von 6 bis 9 Jahren aufgenommen werden können. Die eigentliche Jugendfeuerwehr solle zudem in zwei Altersgruppen von 10 bis 13 Jahren und von 14 bis 17 Jahren geordnet werden, um auch hinsichtlich der Ausbildungsinhalte den Jugendlichen altersgerechte Angebote machen zu können. Die Ausbildungsveranstaltungen dieser Altersgruppen sollten jedoch terminlich zusammen stattfinden, um ein Hineinwachsen der jüngeren Jugendfeuerwehrmitglieder in die ältere Gruppe zu ermöglichen. Das gemeinsame Üben mit den „Großen“ könne die Jüngeren zudem zusätzlich motivieren. Die für die Umsetzung dieser Konzeption erforderlichen organisatorischen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen gelte es nun, im Dialog zwischen Feuerwehr und Stadtverwaltung möglichst zeitnah zu konkretisieren.

Neben der Nachwuchsgewinnung durch die Neuordnung der Jugendfeuerwehr hob die Arbeitsgruppe auch das Erfordernis der Bindung des derzeitigen Personals hervor und verdeutlichte am Beispiel der Freistellung von Feuerwehrangehörigen durch ihre Arbeitgeber für Einsätze während der Arbeitszeit die diesbezüglich zu schaffenden Rahmenbedingungen. Hierbei komme auch einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit eine entscheidende Bedeutung zu.

• Arbeitsgruppe „Führungsorganisation der Freiwilligen Feuerwehr“:

Zur Straffung der Führungsstruktur und zur Reduzierung der Inanspruchnahme personeller Ressourcen der Arnsberger Feuerwehr schlug die Arbeitsgruppe vor, die Feuerwehr-Einheiten der Stadt Arnsberg in künftig sieben erweiterten Löschzügen zusammenzufassen, wobei lediglich die Zuordnung der Einheiten in Teilen geändert, die Anzahl der derzeit bestehenden Einheiten jedoch ausdrücklich nicht in Frage gestellt werden soll. Die neuen Löschzüge sollen von einem mit personellen und organisatorischen Kompetenzen ausgestatteten leitenden Löschzugführer im Einsatz geführt werden. Den einzelnen Einheiten, die den Löschzug bilden, soll jeweils ein örtlicher Löschzug- oder Löschgruppenführer vorstehen, der als örtlicher Ansprechpartner auch in der Ortsgemeinschaft fungiert und darüber hinaus die Verantwortung für das Personal und die Instandhaltung der Ausstattung vor Ort innehat. Somit werde die Eigenständigkeit der örtlichen Feuerwehreinheiten bewusst nicht angetastet. Diese Konstellation biete die Vorteile einer Ausbildung auf einem stadtweit einheitlich hohen Niveau und der Verfügbarkeit frei werdender personeller Ressourcen für wichtige Aufgaben in den Einheiten. Diese noch effizientere Führungsstruktur würde die Arnsberger Feuerwehr zudem in eine bessere Position bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Bedarfe vor dem Hintergrund der gegenwärtigen problematischen Haushaltslage der Stadt versetzen. Die Umsetzung dieser neuen Führungsstruktur, die in der Folge noch Gegenstand weiterer Detailplanungen sein wird, sollte nach übereinstimmendem Votum der Anwesenden bedarfsorientiert, aber möglichst zum 01.01.2013 erfolgen.

• Arbeitsgruppe „Zielerreichungsgrade“:

Zur Optimierung einer bedarfsgerechten Alarmierung wurde vorgeschlagen, in größeren Einheiten die Verteilung der Funkmeldeempfänger, über die die Feuerwehrangehörigen neben den Sirenen alarmiert werden können, zu überprüfen und bei Bedarf neu zu ordnen. Die Standorte der Sirenen sollten ebenfalls überprüft werden, wobei auch der Aspekt der Warnung der Bevölkerung nicht außer Acht gelassen werden sollte. Auch sollte hinterfragt werden, ob die Einrichtung neuer Feuerwehr-Satellitenstandorte an neuralgischen Stellen im Stadtgebiet eine noch wirksamere Aufgabenerfüllung durch die Feuerwehr ermöglichen könnte. Vor dem Hintergrund der vorstehend beschriebenen Überlegungen zur Neuordnung der Löschzüge sollte bei dieser Gelegenheit ebenfalls der Zuschnitt der diesen Einheiten zugeordneten Ausrückebezirke geprüft werden.

• Arbeitsgruppe „Technische Ausstattung der Einsatzeinheiten“:

Die fahrzeugtechnische Ausstattung der neugeordneten Löschzüge sollte nach Ansicht der Arbeitsgruppe auch in der Zukunft geeignet sein, vordefinierte Standardeinsätze eigenständig abzuarbeiten. Hierfür wurde eine Anzahl von mindestens drei Fahrzeugen plus Sonderfahrzeuge vorgeschlagen. Die Sirenenstandorte sollten bis zu einer erfolgten Umstellung auf eine digitale Alarmierung in jedem Fall in der jetzigen Anzahl erhalten bleiben. Danach wäre die flächendeckende Ausstattung der Feuerwehreinsatzkräfte mit digitalen Meldeempfängern denkbar, sofern dies insgesamt zu finanzieren sei. Um auch gegenüber den politisch Verantwortlichen Transparenz hinsichtlich der Anschaffung von benötigter feuerwehrtechnischer Ausstattung zu schaffen, sollte zudem ein detaillierter Budgetplan vor dem Hintergrund der voraussichtlichen Nutzungsdauer der einzelnen Ausrüstungsgegenstände erstellt werden, was den seitens der Feuerwehr geltend gemachten Bedarf nachvollziehbarer und damit konsensfähig mache. Schließlich wurde erneut angeregt, durch den zuständigen Fachdienst der Stadt Arnsberg einen Masterplan zur Instandhaltung der Feuerwehrgerätehäuser zu erstellen, um einen Überblick über den hier in den vergangenen Jahren aufgelaufenen Sanierungsstau zu bekommen und den dort bestehenden Missständen gezielt entgegenwirken zu können.

Das an diesem Tag gemeinsam erarbeitete Konzept soll nach dem Willen der Beteiligten wegweisend bei der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Arnsberg sein. Die abschließende Entscheidung hierüber obliegt letztlich dem Stadtrat, der damit seine gesetzlich normierte Verantwortung für den Feuer- und Bevölkerungsschutz in der Stadt Arnsberg dokumentieren wird.

„Wir müssen jetzt die Weichen stellen.“

Bernd Löhr dankte neben den anwesenden Feuerwehrangehörigen, die erneut ihre Freizeit für diese wichtigen Beratungen geopfert haben, auch den Vertretern aus Verwaltung und Kommunalpolitik für ihre engagierte Mitarbeit, ohne die die Bemühungen der Feuerwehr im politischen Raum kaum die gewünschte nachhaltige Wirkung erzielen könnten. Zugleich rief er sie auf, die erörterten Problemfelder in ihren Wirkungskreisen zu kommunizieren und den Entscheidungsträgern in Verwaltung und Politik den Stellenwert der herausgearbeiteten Ergebnisse zu verdeutlichen. „Die Freiwillige Feuerwehr ist kein Selbstzweck, sondern eine von ehrenamtlichem Engagement getragene städtische Einrichtung im Dienste der Sicherheit der Stadt Arnsberg und ihrer Einwohner“, so Löhr. „Diese Botschaft muss die Entscheidungsträger erreichen. Wir müssen jetzt die Weichen stellen, um den Fortbestand der Arnsberger Feuerwehr sowohl in organisatorischer als auch in finanzieller Hinsicht zu sichern. Die heute erarbeiteten Ergebnisse sollen in der Zukunft Früchte tragen und eine mittel- bis langfristige Sicherstellung des Brandschutzes in der Stadt Arnsberg ermöglichen.“

Abschließend wurde vereinbart, dass einzelne Gruppen erforderlichenfalls erneut zusammenkommen werden, um ihren Vorschlägen den nötigen „Feinschliff“ zu geben. In jedem Fall soll der mit diesen Workshops initiierte fruchtbare Austausch zwischen Feuerwehr und Kommunalpolitik nach Abschluss der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans nicht versanden, sondern als Basis für eine auch künftig ausreichend dimensionierte Gefahrenabwehr in der Stadt Arnsberg fortbestehen.

Autor:

Peter Krämer aus Arnsberg

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