Sie wollen in der Gastronomie Fuß fassen? Das sollten Sie wissen

Gastronomen inklusive Hotellerie decken die Nachfrage nach Beköstigung (Essen und Getränke) bis hin zur Beherbergung (Unterkünfte und Übernachtungen) ab und sorgen für das leibliche Wohl der Besucher. Je nach Region unterteilen sich die Betriebe in Ganzjahres- oder Saisonbetriebe, die den Gästen im Land einen angenehmen Aufenthalt bescheren.

An diesem Punkt wird deutlich, dass die Branche einen bedeutsamen Arbeitgeber darstellt. Wer eine Anstellung und Karrieremöglichkeiten im Gastronomieservice sucht, kann in den diversen Jobangeboten das passende finden. Wer hingegen einen eigenen Gastronomiebetrieb gründen möchte, braucht vergleichsweise hohes Eigenkapital. Der Gastronomiebedarf, wie im Gastprodo - Gastro Shop einzusehen, als auch die Mieten etc. sind kapitalbedarfsstark.

Arbeiten in der Gastronomie

Im breitgefächerte Berufsfeld der Gastronomie fallen Zuständigkeiten im Bereich der Gästebetreuung, Bewirtung im Restaurant oder Getränkeausschank an der Bar an. Außerdem werden die kulinarischen Speisen serviert. Weitere Einsatzbereichen wie Rezeption, Zimmerservice oder Küche gehören zum Arbeitsfeld dazu. Das Gastgewerbe bietet abwechslungsreiche Tätigkeiten und Aufstiegschancen.

Verdienstmöglichkeiten

Je nach Region, Stadt, Qualifikation, Erfahrung oder Beruf und Ausbildung, können die Gehälter deutliche Unterschiede aufweisen. Eine Schlüsselrolle spielt herbei die Verantwortungsposition, wodurch die Lohnhöhe variieren kann. Verantwortlichkeit über das Übliche hinaus, bedingt ein höheres Gehalt. Obendrein ermöglichen Trinkgelder, je nach Betrieb und abhängig von der eigenen Leistung, das Lohnniveau zu erhöhen. Im Vergleich zu ausgebildeten Gastronomie Fachkräften verdienen Hilfsarbeiter oder Ungelernte weniger.

Die nachfolgenden Informationen basieren auf eine Vollzeitbeschäftigung einschließlich 13. Monatsgehalt und können eine Orientierungshilfe zu den durchschnittlichen Verdienstmöglichkeiten bieten.

• Empfangsangestellte: von 3.700 über 4.500 bis zu 5940 EUR
• Kellner: 3200 über 4100 bis zu 4880 EUR
• Koch: 3720 über 4400 bis zu 5400 EUR
• Servicefachangestellte: 3100 über 4200 bis zu 5400 EUR
• Reiseberater: 3780 über 4850 bis zu 6440 EUR
• Hotelier: 3740 über 4600 bis zu 5600 EUR
• Küchenchef: 4400 über 6000 bis zu 7380 EUR

Beschäftigungs- und Urlaubszeiten

Für alle gastgewerblichen Mitarbeiter ergeben die durchschnittliche Wochenstunden höchstens:

• 42-Stunden pro Woche für Normalbetriebe
• 43,5-Stunden pro Woche in Saisonbetrieben
• 45-Stunden pro Woche bei Kleinstbetrieben mit nicht mehr als 4 Arbeitnehmern

Die Beschäftigen haben ein Anrecht auf 5 Wochen Jahresurlaub. Dies entspricht 35 Kalendertage im Jahr oder 2,92 Kalendertage pro Monat.

Notwendige Voraussetzungen für Landesfremde

Es besteht grundsätzlich die Anmeldepflicht jeglicher Erwerbstätigkeiten. Die Vorlage eines Nachweises, der ausreichend finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt belegt, ermöglicht die Gewährung einer Kurzaufenthaltsbewilligung für die Stellensuche innerhalb Deutschlands. Kurzzeitige Beschäftigungen bis zu 90 Tagen im Jahr unterliegen hierbei keiner besonderen Bewilligung. Sobald das Arbeitsverhältnis jedoch über 3 Monaten beträgt, ist eine Aufenthaltsbewilligung erforderlich.

Autor:

Conrad Petersen aus Essen-West

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