Schellenberger Wald: Eine Tempo-Falle für flotte Autofahrer
Es wird weiter "geblitzt"

Weit und breit keine sichtbare Bebauung: links die Ausfahrt "Haus Schellenberg", rechts die Heisinger Straße. | Foto: Gohl
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Kann es sein, dass viele hundert Autofahrer über Jahre von der Polizei "geblitzt" und unrechtmäßig zur Kasse gebeten wurden? Tatort: Essen, Heisinger Straße, Ausfahrt Haus Schellenberg. Diese Frage stellte der Stadtspiegel und seine Nachrichten-Community Lokalkompass.de, nachdem sich ein Leser über ein Knöllchen in seinem Briefkasten beschwert hatte.

Der Fall nochmals in Kürze: Am 13. Februar 2019, 10:17 Uhr, erwischte es auch Richard H. Das angebliche Vergehen: "Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigleit innerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 67 km/h." Die Ordnungsdwidrigkeit wurde mit einem Verwarnungsgeld von 35,00 Euro geahndet.
Richard H. legte Enspruch ein. Begründung: Die Behauptung, er habe die zulässige Höchstgeschgwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h überschritten, sei falsch.
Denn: Der "Tatort" habe sich weit außerhalb einer geschlossenen Ortschaft (Stadtwald, Heisingen) befunden, die in der deutschen Straßenverkehrsordnung - als feststehender Begriff - eindeutig definiert ist und den räumlichen Zusammenhang von (Wohn-)Häusern beschreibt. Zudem habe es keine entsprechende Beschilderung gegeben.
Das sieht die Polizei - so hätte man es beinahe erwarten können - grundlegend anders. Pressesprecher Peter Elke: "Wenn der Leser dies so nicht akzeptieren mag, hat er natürlich die Möglichkeit, den juristischen Weg zu beschreiten."

So sieht es die Polizei

Und zur These, dass die Polizei in den letzten Monaten dort nicht mehr geblitzt habe und die Polizei vielleicht aufgrund des Einspruchs "kalte Füße" bekommen und das Blitzen eingestellt habe, ergänzt Peter Elke: "Wir haben zahlreiche Aufgaben zu erfüllen und müssen Prioritäten setzen." Es könne also gut sein, dass die Messstelle dort auch in nächster Zeit wieder aufgestellt werde, wenn dies die Zeit erlaube.
Wieviel Geld in den letzten Jahren durch die Blitz-Aktionen in die städtische Kasse gespült worden sei, sei der Polizei unbekannt: "Diese Frage kann nur die Stadt direkt beantworten."
Und auch dort hat der Stadtspiegel nachgefragt.

So sieht es die Stadt

Pressereferentin Katharina Steffens: "Von der kommunalen Verkehrsüberwachung wird der Bereich „Haus Schellenberg“ auf der Heisinger Straße lediglich sporadisch überwacht, da dieser vor allem von der Polizei abgedeckt wird. Eine Statistik über Einnahmen der einzelnen Messstellen liegt der Verkehrsüberwachung nicht vor. Eine rechtliche Einzelfallprüfung bleibt jedem Betroffenen selbst überlassen."
Und weiter zum Thema der geschlossenen oder nicht geschlossenen Bebauung erklärt Pressereferentin Katharina Steffens: "Die Kommune führt Geschwindigkeitsüberwachungen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften durch. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Bereich mit geschlossener Bebauung. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung besagt, dass diese vorliegt, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße aus erschlossen werden. Im vorliegenden Fall befindet sich ein sehr großes Grundstück mit übersichtlicher, vorwiegend von der Straße abgewandter Bebauung, das über diese Straße erschlossen wird. Wie groß oder klein ein Grundstück sein muss oder wie dicht dessen Bebauung, wird in der Verwaltungsvorschrift nicht geregelt. Ebenso wenig wird definiert, dass die Bebauung von der Straße aus sichtbar sein sollte."

So sieht es Richard H.

Und was meint nun Richard H. zu den Stellungnahmen von Polizei und Stadt Essen? Der Stadtspiegel und seine Nachrichten-Community Lokalkompass.de haben nachgefragt:

Richard H.: "Frau Steffens irrt. Zwar gibt es zwei größere, im Wald versteckte Grundstücke an der im fraglichen Bereich vierspurigen (!) Heisinger Straße - allerdings in Richtung Stadtwald.
"Geblitzt" aber wurde auf der gegenüberliegenden, gänzlich unbebauten Seite. Mitten im Schellenberger Wald, am Ende der vierspurigen Straße in Richtung Heisingen.
Zudem wird die von Frau Steffens enteckte Bebauung nicht von der "Heisinger", sondern von der parallel verlaufenden Vittinghofstraße "erschlossen". (Kein Mensch, außer Frau Steffens, würde wahrscheinlich auf die Idee kommen, sich dort in den Verkehr auf der Heisinger einzufädeln.)
Insofern sind die von Frau St. zitierten Verwaltungsvorschriften irrelevant, und die von der Kommune initiierten Geschwindsigkeitsüberwachungen an der "Ausfahrt Haus Schellenberg" entbehren mangels einer entsprechenden Beschilderung jeder rechtlichen Grundlage. - Soviel zum Thema "Halbwissen der Pressestelle"."

Autor:

Frank Blum aus Essen-Süd

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