Nachgefragt: Ärgernis Rostlauben

Über ein Jahr stand dieses Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen unbewegt an der Lanterstraße. Zum großen Ärger der Anwohner. Denn auch dort ist Parkraum begehrt.
  • Über ein Jahr stand dieses Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen unbewegt an der Lanterstraße. Zum großen Ärger der Anwohner. Denn auch dort ist Parkraum begehrt.
  • hochgeladen von Frank Blum

Seit über einem Jahr stand nach Angaben von Anwohnern und Kleingärtnern ein Fahrzeug mit bulgarischem Kennzeichen unbewegt an der Lanterstraße in Bergerhausen. Und langsam wuchs die Schrottlaube ein in einen grünen Teppich, der sich langsam am Straßenrand bildete. Auch eine Form der Grünen Hauptstadt. Was tun gegen das Ärgernis Rostlauben?

Das Ordungsamt tat, so die Anwohner, trotz mehrfacher Anrufe: nichts ... Im STADTSPIEGEL hatten wir auf dieses Ärgernis aufmerksam gemacht. Und schon einen Tag später war der Schrotthaufen am Straßenrand spurlos verschwunden...

Von der Stadt Essen wollten wir zeitgleich einige Fragen rund ums Thema beantwortet wissen. Diesen Wunsch hat uns nun Hannah Hettinger, Pressereferentin bei der Stadt Essen, erfüllt:

1) Können (ausländische) Fahrzeuge, besser: Rostlauben, die langsam verwittern über zwölf Monate im öffentlichen Raum geparkt werden ohne, dass das Ordnungsamt der Stadt tätig werden kann?

Das Ordnungsamt ist neben eigenen Feststellungen teilweise auch auf externe Hinweise über derartige Fahrzeuge angewiesen. Eine regelmäßige flächendeckende Überwachung des gesamten Stadtgebietes ist unter Berücksichtigung des gesamten Aufgabenspektrums des Ordnungsamtes nicht möglich.

2) Welche Möglichkeiten hat die Stadt, Missstände dieser Art - besonders im Jahr der Grünen Hauptstadt - zu beseitigen?

Grundsätzlich besteht bei Fahrzeugen, die längere Zeit im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind, kein Unterschied, ob es sich um deutsche oder ausländische Fahrzeuge handelt. Sofern die Fahrzeuge keine Verkehrsbehinderung darstellen und diese zugelassen und betriebsbereit sind, können seitens des Ordnungsamtes keine Maßnahmen eingeleitet werden. Eine rechtssichere Überprüfung sämtlicher Kriterien hinsichtlich Zulassung ist nicht in jedem Einzelfall möglich, insbesondere bei ausländischen Fahrzeugen, bedingt durch andere Verwaltungsstrukturen in den Ländern. Innerhalb Europas wird zur Zeit die mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbundene EU-Richtlinie 2011/82/EU (Cross-Border Enforcement) umgesetzt. Diese ermöglicht eine Halterfeststellung in den Ländern, die dieser Richtlinie schon zum jetzigen Zeitpunkt beigetreten sind. Leider sind Halterermittlungen auf bestimmte Tatbestandsmerkmale begrenzt. Für Parkverstöße, auf für das Abstellen von nicht zugelassenen Fahrzeugen, ist die Anwendung ausgeschlossen.

3) An wen können sich Leserinnen und Leser mit ähnlichen Problemen wenden?

Meldungen von Fahrzeugen dieser Art, Fahrzeuge ohne Kennzeichen oder Fahrzeuge ohne Stadtsiegel nimmt das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 88 32474 oder auch per E-Mail an verkehrsüberwachung@ordnungsamt.essen.de entgegen.

Autor:

Frank Blum aus Essen-Süd

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

28 folgen diesem Profil

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.