Gesundheitsamt Essen informiert - Hausärzte beraten und helfen
Coronavirus: Ist Essen vorbereitet?
Aus aktuellem Anlass informiert das Gesundheitsamt der Stadt Essen über das Coronavirus. In China treten derzeit vermehrt Krankheitsfälle durch ein neuartiges Coronavirus („2019-nCoV“) auf. Betroffen ist insbesondere die Stadt Wuhan (11 Millionen Einwohner) und die in Zentralchina liegende Provinz Hubei, zu der Wuhan gehört.
Auch in Europa wurden inzwischen Einzelfälle gemeldet. In Deutschland sind die ersten Fälle bestätigt worden. Laut Robert Koch-Institut (RKI), der zentralen Bundeseinrichtung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention in Deutschland, bleibt die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung durch die neue Atemwegserkrankung derzeit weiterhin gering.
Das Gesundheitsamt Essen als Untere Aufsichtsbehörde bleibt mit allen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern im Stadtgebiet im Austausch zum neuen Coronavirus und hat inzwischen entsprechende Informationen an Praxen und Krankenhäuser versendet. Darin wird vor allem der Umgang mit möglichen Verdachtsfällen in Essen geklärt. Insbesondere wurde daran erinnert, dass eine Verdachtsmeldung gemäß dem Infektionsschutzgesetz umgehend an das Gesundheitsamt zu melden ist.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuartigen Coronavirus hat das Gesundheitsamt zusammengefasst.
Diese sind unter diesem Link abrufbar: www.essen.de/gesundheit/coronavirus.de.html
Hausärzte beraten und helfen Patienten
Was passiert, wenn das Coronavirus in Deutschland auftritt? Wie kann ich mich vor einer Infektion schützen? Wie helfe ich mir bei akutem Infekt?
Insbesondere zu Jahresbeginn sind die Hausarztpraxen überfüllt mit Patienten, die an verschiedenen Virusinfekten erkrankt sind. Wenn neue Viruserkrankungen bekannt werden, besteht ein akuter Beratungsbedarf in den Arztpraxen. „Die mediale Information nahezu in Echtzeit über neue Viruserkrankungen führt oft zur kurzfristigen Panik bei Patienten“, erklärt Dr. Oliver Funken, 1. Vorsitzender des Hausärzteverbandes Nordrhein. „Ruhe bewahren und Hygienemaßnahmen ergreifen“, erklärt Dr. Funken. „Das gilt für jeden grippalen Effekt und für jede Viruserkrankung.“ Mit einfachen Maßnahmen kann sich jeder Patient grundsätzlich schützen.
• Hände gründlich waschen und vermeiden, mit den Händen in das Gesicht zu fassen und Augen, Nase und Mund zu berühren.
• Nicht in die Hand, sondern in den Ärmel husten.
• Bei Grippeanzeichen möglichst zu Hause bleiben und Arztpraxis telefonisch verständigen und Weiteres absprechen.
• Sogenanntes 10 Minuten Stoßlüften mehrmals täglich, um die Zahl der Viren in geschlossenen Räumen zu verringern und zu verhindern, dass die Mund- und Nasenschleimhäute austrocknen und damit „anfälliger“ werden.
Hier ist die Selbstdisziplin der Patienten gefragt. „Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz schützt zusätzlich vor Tröpfcheninfektion“, betont Dr. Funken. „Die Grippewelle haben wir jedes Jahr, allerdings in sehr unterschiedlicher Ausprägung. Mehrere Hundert Todesfälle in leichten und geschätzt deutlich über 20.000 Todesfälle in schweren Grippewellen. Aber diese Zahlen nutzen sich eben ab. Man hört diese ja fast jedes Jahr. Vor neuartigen Erkrankungen hat man eher Angst.“
Aggressive Virusinfektionen sind vor allen Dingen für die Ältere, für Chroniker und für Schwangere sehr gefährlich. Beim Hausarzt können sich Patienten zuverlässig und umfassend u. a. zum Coronavirus informieren und Vorsorgetipps erhalten. Wer sich unwohl fühlt oder starke Beschwerden verspürt, sollte den Hausarzt vorab telefonisch kontaktierten.
Coronavirus: Wie Essener Firmen reagieren
Zwar hat die WHO nach Auftreten des Coronavirus keine „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite" ausgerufen. Dennoch steigt die Zahl der Infizierten weiter und auch in Deutschland sind erste Infektionen bestätigt worden. Eine solche Pandemie wirkt sich auch immer auf das allgemeine Wirtschaftsgeschehen aus – viele Essener Firmen sind ebenfalls direkt oder indirekt vom Ausbruch des Virus betroffen. Sie unterhalten Geschäftsbeziehungen nach China, haben gar Dependancen mit eigenen Mitarbeitern dort. Ulrich Kanders, Hauptgeschäftsführer und Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beim Essener Unternehmensverband (EUV), klärt über die Auswirkungen des Virus für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf:
Darf ein Mitarbeiter aus Angst vor einer Ansteckung seiner Arbeit fernbleiben?
Die Pflicht zur Arbeitsleistung besteht erst einmal weiter. Der Arbeitnehmer darf nicht zuhause bleiben, nur weil er sich z. B. auf dem Weg zur Arbeit oder durch Kontakte am Arbeitsplatz anstecken könnte. Allerdings kann der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer in Ausnahmefällen von ihrer Arbeitspflicht entbinden – wie etwa bei möglichen Ansteckungen durch aus China zurückkehrende Kollegen.
Was passiert, wenn ein Unternehmen plötzlich stark vom Virus betroffen ist?
Sollte es eine Firma besonders hart treffen – so wie den Autozulieferer in Bayern - und der Betrieb kann nicht aufrechterhalten werden, trägt das Unternehmen das Betriebsrisiko, soweit Arbeitnehmer arbeitswillig und -fähig sind. Um die Belastungen in so einem Fall so gering wie möglich zu halten, kann - ggf. in Abstimmung mit dem Betriebsrat - Kurzarbeit (inklusive Kurzarbeitergeld) angeordnet werden.
Was sollten Arbeitgeber tun, wenn sie einen Krankheitsfall bei sich im Betrieb vermuten?
Um Ansteckungen zu vermeiden, sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei Verdacht einer Erkrankung umgehend freistellen und diesen zu seinem Hausarzt oder zum betriebsärztlichen Dienst schicken.
Haben infizierte Angestellte Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig, hat er Anspruch auf Fortzahlung seines Lohns. Allerdings nur dann, wenn ihn nicht die Schuld an der Erkrankung trifft. Ein Verschulden kommt z.B. in Betracht, wenn der Mitarbeiter im Rahmen einer Privatreise gegen eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes verstoßen hätte. Der Arbeitgeber darf den aus einem privaten Auslandsaufenthalt zurückkehrenden Arbeitnehmer aber befragen, ob er sich in der vom Coronavirus gefährdeten Region aufgehalten hat.
Was ist mit Entsendungen von Mitarbeitern nach China?
Grundsätzlich kann auch weiterhin in China und in den vom Virus besonders betroffenen Gebieten gearbeitet werden. Hier haben Arbeitnehmer zunächst kein Arbeitsverweigerungsrecht. Dieses besteht nur bei erheblichen Gefahren für Leben oder Gesundheit. Solange keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt, ist dies nicht der Fall. Kommt es allerdings zu Reisewarnungen, können Arbeitnehmer einer Entsendung widersprechen. Gleiches gilt für bereits in China stationierte Mitarbeiter. Zunächst haben auch sie kein Recht, ihre Arbeiten dort niederzulegen. Besteht allerdings die oben erwähnte Gefahr für Leben oder Gesundheit, kann die Pflicht zum Arbeiten entfallen. Ob für Arbeitnehmer, die sich bereits im Ausland aufhalten, ein Anspruch auf vom Arbeitgeber finanzierte Rückkehr besteht, ist eine Einzelfallentscheidung. Hier spielen die Aufenthaltsdauer und die Ausbreitung des Virus eine Rolle.
Was raten Sie aktuell Ihren Mitgliedern, die geschäftliche Beziehungen nach China pflegen?
Wir empfehlen, einen „Pandemieplan“ aufzustellen bzw. eine Rahmenbetriebsvereinbarung für den Pandemiefall mit dem Betriebsrat abzuschließen. Solche Planungen stellen sicher, dass das Unternehmen nicht unvorbereitet überrascht wird, sondern geeignete Krisenstrategien zur Verfügung hat. Zudem kann die Ansteckungsgefahr durch Verhaltensregeln reduziert werden: Tragen von Schutzmasken und -kleidung, regelmäßiges Desinfizieren der Hände, Wechseln der Kleidung beim Betreten des Betriebes etc. Homeoffice oder Kurzarbeit sind weitere Optionen, genauso wie der Abbau von Überstunden und das Nehmen von unbezahltem Urlaub. Ohne Betriebsrat sollte der Arbeitgeber diese Maßnahmen mit seinen Mitarbeitern besprechen bzw. notfalls anordnen.
Und was können Unternehmen darüber hinaus noch tun?
Darüber hinaus bieten sich Informations- und Aufklärungsplattformen im Internet zur allgemeinen Information an. Arbeitgeber sollten stets auf ausreichende Hygienemaßnahmen bei den betrieblichen Abläufen achten. Wir empfehlen in solchen Situationen auch immer die enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Gesundheitsbehörden bzw. dem betriebsärztlichen Dienst.
Autor:Frank Blum aus Essen-Süd |
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