„Risiko Hebamme mit Geburtshilfe“ Aktikel 7 von 10

Verbraucherzentralen und Versicherungen antworten…

Hebammen in Deutschland sind per Gesetz versicherungspflichtig. Die Frage liegt nahe: Wer versichert freiberufliche Hebammen für ihre geburtshilfliche Arbeit, und zu welchem Preis?

Trotz umfangreicher Recherche lassen sich in ganz Deutschland zwei Versicherungsunternehmen finden, welche freiberufliche, geburtshilflich arbeitende Hebammen versichern würden. Alle auffindbaren inländischen und ausländischen Versicherungen mit Niederlassung in Deutschland wurden angeschrieben, dazu gehören zum Beispiel die Schweiz und Luxemburg, London, Niederlande und sogar die USA.

Fazit: Es gibt ein Versicherungsunternehmen, das die Berufshaftpflicht für die Hebammen der Verbände (DHV und BFHD) anbietet, und eine Versicherung, welche es unter anderen, vor allem teureren Konditionen, allen anderen geburtshilflich arbeitenden, freien Hebammen anbietet.

Unseren Hausgeburtshebammen des DFH (Deutscher Fachverband für Hausgeburtshilfe e. V.) oder verbandsfreien Hebammen wird bei einer Deckungssumme von 3 Millionen Euro, also die Hälfte des heute Üblichen, die Berufshaftpflicht für Geburtshilfe von einem Unternehmen angeboten. Kostenpunkt besagter Versicherung pro Jahr: 5355 bis 5600 Euro inkl. 19 %Prozent Versicherungssteuer.
Sie haben richtig gelesen: der Schnäppchen- Preis für die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflicht einer freien Hebamme beträgt fünftausend- dreihundert- fünfundfünfzig Euro. Mit diesem Versicherungsbetrag ist eine Hebamme nach heutigem Standard um 3 Millionen Euro unterversichert und hat zusätzlich einen Eigenanteil im Schadensfall zu tragen.
Wenn Sie wissen, was eine Hausgeburtshebamme im Jahr verdient, dann wissen Sie, dass dieser Prämienbetrag ein böser Scherz ist und einem subtilen Berufsverbot gleichkommt.
Auch für Hebammen des BFHD und DHV steht verbandsintern nur ein Auswahlangebot für die Arbeit als „freie Hebamme mit Geburtshilfe” zur Verfügung. Sie dürfen auf Grund ihrer besseren Vertragskonditionen unter der 5000 Euro- Marke bleiben und doppelt so gut versichert sein als DFH- Hebammen. Aber nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten bleibt die individuelle Geburtshilfe ein luxuriöses Hobby.

Ist das wirklich so?
Die Antworten der Versicherungen, Makler und zu Rate gezogenen Verbraucherzentralen sprechen für sich:

Versicherungen:

„….Ein Angebot zur Berufshaftpflichtversicherung können wir Ihnen aus geschäftspolitischen Gründen nicht unterbreiten. Das Risiko der Hebamme unterliegt bei unserer Gesellschaft der Annahmesperre.“ O.S.

Nebenbei bemerkt gilt dieser Satz bundesweit…

Ein weiterer Versicherungsfachmann meinte:
"….Nach meiner Kenntnis ist es sehr schwer, für Ihre Tätigkeit eine Versicherung zu bekommen. Ich habe mich einmal bei einem ehemaligen Kollegen schlau gemacht, welcher ein Spezialist für Heilwesenversicherungen ist. Selbst in seinem Unternehmen wird kein Versicherungsschutz für Hebammen mit Geburtshilfe angeboten. Nach seiner Einschätzung ist der derzeit günstigste Versicherungsschutz nur über einen der zwei Berufsverbände der Hebammen zu erhalten. Alle anderen Versicherer zeichnen dieses Risiko gar nicht, nicht mal diejenigen die Heilberufe versichern, oder zu sehr hohen Beiträgen. Mir ist bewusst, dass die ca. 3.800 € p.a. über den Berufsverband schon sehr hoch sind, aber dieser Beitrag soll, im Verhältnis zu anderen Anbietern, noch günstig sein… Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen keine anderen Hinweise geben kann. Als persönlich betroffener Vater….finde ich es unglaublich verantwortungslos, wie man mit Ihnen und ihren BerufskollegInnen umgeht.
Bei der Geburt und bei der Nachsorge hat uns unsere Hebamme so viel Kraft, Zuspruch und Unterstützung gegeben, dass wir im Grunde ewig in ihrer Schuld stehen. Es ist ein gesellschaftspolitischer Skandal, wie mit Ihnen umgegangen wird.
Leider hilft diese Erkenntnis nicht, denn auch wir versichern dieses Risiko nicht.
Viel Erfolg bei der weiteren Suche“ Hr. W.

Nach einem Elternbeschwerdebrief an meine Versicherung kam telefonische Antwort:

„Wir sind eine zu kleine Versicherung… Denkbar wäre es in einigen Jahren einen Kreisverband zu schaffen, der Hebammen versichert… Ich habe selbst grad ein Kind bekommen. Die Problematik werde ich auf privatem Wege weiterverfolgen… Es tut mir leid, dass ich Ihnen nichts Positives sagen kann.“ L.O.

Makler:

„Die Anfrage bzgl. einer Haftpflichtversicherung für die Hebammentätigkeit wurde an uns von der S. aus Italien weitergeleitet. Wir sind …Versicherungsvermittler. Leider müssen wir Ihnen jedoch mitteilen, dass auch wir …keinen entsprechenden Versicherungsschutz anbieten können, da es äußert schwierig ist, im deutschen Markt solch eine Haftpflichtversicherung zu platzieren.“

Verbraucherzentralen sind kompetent und willens in privatrechtlichen Belangen zu beraten. Doch arbeitsrechtliche Hebammen- Themen werden abgelehnt und nicht bearbeitet. Das gilt bundesweit. Zitat:

“….Leider können wir Ihre Anfrage (der Suche nach einer Berufshaftpflicht- Versicherung) nicht bearbeiten.
Auf Grund der Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes und ihrer Satzung hat die Verbraucherzentrale NRW ein festgelegtes Themenangebot.
Deshalb können wir in folgenden Rechtsgebieten keine Beratung anbieten:
Arbeitsrecht (auch Hebammen), Sozialrecht, Familienrecht, Strafrecht, Steuerrecht.”

Alle Verbraucherzentralen der Bundesrepublik Deutschland sehen sich laut ihrer Satzung und Gesetzgebung für Hebammenbelange nicht zuständig, obschon die Hebammenproblematik ein gesamtgesellschaftliches Problem darstellen dürfte. Wir sind alle betroffen, mehr oder weniger, früher oder später…

Lesen Sie nächste Woche:
Das können Sie tun
Tips, gute Quellen und Termine für Ihre Unterstützung

Zum Weiterlesen: http://hebammenpolitik.com/tag/berufshaftpflicht

Autor:

Augustine Gueffroy aus Essen-West

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