Nur diesen Monat: Ansprüche für Kinder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sichern – 108 Euro pro Kind

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Da weder die Bundesregierung, noch die ausführenden Behörden dafür sorgen, dass alle Eltern für ihre Kinder nur in diesem Monat den Antrag für Bildung und Teilhabe stellen können, um rückwirkend für Ihre Kinder 108 Euro zubekommen, weisen wir Euch mit heutigen Newsletter darauf hin. Deshalb stellt bitte bis spätestens 30. April den Antrag auf Bildung und Teilhabe. Später gestellte Anträge finden dann leider keine Berücksichtigung mehr. Der Betrag 108 Euro setzt sich aus 78 Euro für Mittagsverpflegung (26 Euro pro Monat) und 30 Euro (10 Euro Teilhabe) zusammen. Die Nachzahlung muss in diesem Fall ohne Nachweise erfolgen (§ 77 Abs. 11 SGB II). Einen entsprechenden Musterantrag haben die Kolleginnen und Kollegen der Koordinierungsstelle gewerkschaftlich organisierte Erwerbslose (KOS e.V.) entwickelt. Dieser als Download http://www.erwerbslos.de/rechtshilfen/alg-2-regelleistungen-und-co/516-jetzt-handeln-kein-geld-verschenken.html abrufbar. Dort findet Ihr auch weitere nützliche Informationen. Die Anträge können bei den folgenden Behörden gestellt werden:a) bei Hartz IV-Bezug – die Jobcenterb) Kindergeldzuschlag – Arbeitsagentur – Kindergeldkassec) Wohngeld – Wohngeldstelled) Sozialhilfe – Sozialamte) Leistungen für Asylbewerber – Sozialamt Auch Asylbewerber sollten für Kinder den Antrag stellen. Der Berliner Senat hatte am 5. April 2011 beschlossen, dass die Leistungen des neuen Hartz IV-Bildungspakets ohne Einschränkung auch für alle Asylbewerberkinder gewährt werden (http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Senatsbeschuss_Bildungspaket_05042011.doc) Einen entsprechenden Antrag stellt der Berliner Flüchtlingsrat zu Verfügung. er Berliner Flüchtlingsrat empfiehlt für alle Asylbewerberkinder das Bildungspaket unter Hinweis auf § 6 AsylbLG (oder ggf § 2 AsylbLG iVm § 34 SGB XII) mit den auch für Hartz IV Kinder vorgesehen Formularen zu beantragen. Mit dem Antrag kann zugleich auch der Protest gegen das diskriminierende AsylbLG zum Ausdruck gebracht werden. Im Ablehnungsfall dürften vor Gericht gute Chancen bestehen.Musterantrag vom Flüchtlingsrat: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblgAntrag_Kita_Schulbeihilfe.doc Leider mussten wir in den vergangenen Tagen feststellen, dass einige Behörden die Antragsannahme verweigern. Sollte Euch das auch passieren, dann gebt den Antrag an einer anderen Stelle (Bürgermeisteramt, gesetzliche Krankenkassen und notfalls auch Polizei) ab. Diese Stellen müssen die Anträge an die entsprechenden Behörden weiterleiten (§ 16 Abs. 2 SGB I). Es gibt auch Behörden, die anscheinend noch nicht wissen (wollen), dass das Gesetz für das Bildung- und Teilhabegesetz in Kraft getreten ist. So wurden in Gelsenkirchen entsprechende Anträge abgelehnt, da angeblich das Gesetz nicht zustande gekommen ist. Ein Bericht dazu findet Ihr hier: http://www.elo-forum.net/topstory/2011040815509.html . Inzwischen haben wir erfahren, dass das auch anderen Antragstellern passiert ist, so dass man vermuten kann, dass hier bewusst Leistungen vorenthalten werden sollen. Zum Schluss möchten wir Euch auch auf die leider schlimmen Verschärfungen bei Hartz IV hinweisen. Diese gelten seit 1. April: http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/9_092011090309_430_1.htm Soviel für heute.
hinweis:die Anträge Betr: Zuschuss zum Mittagessen in Schulen, Kitas,
Horten/Zuschuss für Schul- oder Kita-Ausflüge,
Lernförderung/Zuschuss für Vereinsbeiträge, Musikunterricht
oder Ähnliches/Zuschuss zur Schülerbeförderung/und alle Harz4 Empfänger Das Jobcenter muss Ihnen auch
die Kosten fürs Warmwasser
ab dem 1. Januar nachzahlen!

Autor:

Bernd Ludwig aus Essen-West

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