Gesetzänderung zum Integrationsrat macht Neuwahlen möglich

Der Landtag in Düsseldorf stimmt am Mittwoch über das Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden ab. Im Sinne der Vereinheitlichung der Integrations- und Migrationsarbeit sowie im Hinblick auf die Zielsetzung eines gleichberechtigten Miteinanders von Migrantenvertretern und Ratsmitgliedern soll damit zukünftig in Nordrhein-Westfalen der Integrationsrat als einziges Organisationsmodell bestehen.
Erweitert werden soll der Kreis der aktiv Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind u.a. nun auch Deutsche, die zugleich eine odere mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten besitzen, sowie Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbringung erhalten haben. Als Signal soll die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates zukünftig am Tag der Kommunalwahl stattfinden. "Ob die Neuwahlten des Integrationsrates im nächsten Jahr mit den Kommunalwahlen und Europawahlen am 25. Mai 2014 stattfinden ist noch nicht bekannt", so Bernd Schlieper vom ESSENER BÜRGER BÜNDNIS in einer Bürgerversammlung in Altendorf.

Autor:

Bernd Schlieper aus Essen-West

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