Essener können ihr "E" bei Umzug behalten
Essener Auto- und Motorradbesitzer die nach einen Umzug innerhalb von Nordrhein-Westfalen ihr Kraftfahrzeug am neuen Wohnort ummelden, können vom 1. Juli an das alte Kennzeichen "E" an ihrem Auto behalten. Durch einen Erlass des Verkehrsministeriums NRW, der am Freitag bekannt wurde ist es nicht mehr nötig bei der Ummeldung die Nummernschilder des neuen Wohnorts zu kaufen. Hierdurch wird Geld und Zeit gespart, denn bei Ummeldungen in den Zulassungsstellen der Behörden fallen in der Regel Kosten von 20 bis 30 Euro für den Erwerb von neuen Kennzeichen an. Außerdem wird durch die Neureglung die Wartezeit in der Behörde verkürzt, weil die amtlichen Siegel nicht mehr wie bisher nach dem Kauf der Nummernschilder angebracht werden müssen. Wenn ein Nummernschild beschädigt ist und ersetzt werden muss, kann das alte Kennzeichen versehen mit der Plakette der aktuell zuständigen Behörde bestehen bleiben. Allerdings gilt die Neuregel nur bei nordrhein-westfälischen Kennzeichen und auch nur dann, wenn der Fahrzeughalter sich nicht ändert.
Bei Neuanmeldung von Fahrzeugen gilt die Vereinfachung nicht.
Autor:Bernd Schlieper aus Essen-West |
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