DIE LINKE im RVR begrüßt Wegfall der Sperrklausel

Keine „Funktionsstörungen“ bei Kommunen – allerdings auch nicht beim RVR

Die Fraktion DIE LINKE im Regionalverband Ruhr (RVR) begrüßt das heutige Urteil des Landes-verfassungsgerichtes NRW, nach dem die von den Landtagsfraktionen von CDU, SPD und Grünen in der letzten Legislaturperiode beschlossene 2,5%-Sperrklausel für Gemeinden und Landkreise verfassungswidrig ist. Das höchste Gericht im Land NRW sieht durch die Sperrklausel der Grund-satz der Gleichheit der Wahl verletzt und hält eine Funktionsstörung von Gemeinde- und Stadträten, wie sie mancher Bürgermeister sehen wollte, für nicht gegeben an. Nicht nachvollziehbar ist für DIE LINKE im RVR allerdings, dass Bezirksvertretungen und der RVR ausgenommen sind.

„Die Räte und Kreistage sollen den demokratischen Grundgedanken der Pluralität einer Gesell-schaft widerspiegeln, das sieht erfreulicherweise auch das Landesverfassungsgericht so,“ erläutert Wolfgang Freye, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im RVR. „Die 2,5 %-Hürde würde aber viele ausgrenzen, gerade wenn viele, teils lokale Listen antreten. Hätte sie Bestand, würden in vielen Städten 10, 15 % der Stimmen unter den ,Tisch‘ fallen. SPD, CDU und Grüne, die die Sperrklausel im Landtag beschlossen haben, sollten einfach etwas geduldiger sein und sich stärker aufs Argu-mentieren besinnen, statt ,durchstimmen‘ zu wollen. Das Verfassungsgericht sieht die von manchen behauptete ,Funktionsunfähigkeit‘ der Gemeinden jedenfalls nicht. Sie ist eine Chimäre, mit denen sich die größeren Parteien und die Grünen Diskussionen vom Leib halten wollen.“

Bereits 1999 argumentierte das Landesverfassungsgericht ähnlich wie heute, später auch das Bun-desverfassungsgericht. 1999 war eine Klage der damaligen PDS NRW gegen die Sperrklausel von 5% erfolgreich.

„Wir sind froh, dass das Rad für Gemeinden und Kreise nicht zurückgedreht wurde, auch wenn wir in den meisten Orten von einer 2,5 %-Klausel gar nicht betroffen wären“, so Wolfgang Freye weiter. „Warum der Verfassungsgerichtshof die 2,5 %-Klausel für Bezirksvertretungen und die Verbands-versammlung des RVR allerdings für gerechtfertigt hält, erschließt sich uns nicht. Der RVR hat wichtige, hoheitliche Aufgaben bei der Regionalplanung und soll laut RVR-Gesetz kommunale Auf-gaben übernehmen können, was er z.B. bei der Geodatenverwaltung zunehmend tut. Insofern sollte er von dem Wegfall der Klausel nicht ausgenommen werden.“

Autor:

Heike Kretschmer DIE LINKE im RVR aus Essen-West

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

4 folgen diesem Profil

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.