Buchautor und vorheriger Leiter des Referats "Linksextremismus" beim Bundesamt für Verfassungsschutz muss seine Behauptungen über die MLPD jetzt beweisen
Am 11. Oktober erließ das Landgericht Essen (Aktenzeichen 4 O 246/12) in der Verleumdungsklage der MLPD gegen Autoren des Buches "Linksextrem – Deutschlands unterschätzte Gefahr? - Zwischen Brandanschlag und Bundestagsmandat" einen umfangreichen Beweisbeschluss.
Am 4. Oktober wurde am Landgericht Essen erstmals über die Verleumdungsklage der MLPD (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands) verhandelt. Von den Beklagten erschienen Dr. van Hüllen (von 1987 bis 2006 Referatsleiter “Linksextremismus” beim Bundesamt für Verfassungsschutz) und ein Bevollmächtigter des Schöningh Verlags (der sich als “Wissenschaftsverlag” und Schulbuchverlag bezeichnet). Ergebnis dieser Verhandlung war eine Festlegung eines ersten Verkündungstermin für eine erste Entscheidung auf den 11. Oktober 2012.
Ausdrücklich erklärte das Gericht, daß die von den Beklagten zur Rechtfertigung vorgelegten Verfassungsschutzberichte sogar als bloße Beleg-Quellen “unzureichend” sind. Binnen vier Wochen müssen die Beklagten ihre verschiedenen “Tatsachenbehauptungen” “durch Belegtatsachen … konkretisieren und unter Beweis … stellen”.
Mehr dazu: Überraschende Entscheidung im Verleumdungsprozeß der MLPD
Das Buch der Beklagten “Linksextrem – Deutschlands unterschätzte Gefahr?” wurde auch auf “Radio Z” besprochen. Der Journalist Marco Schrage fällt über die beiden Autoren, die Politologen Harald Bergsdorf und Rudolf van Hüllen, sowie über den Schulbuch-Verlag Ferdinand Schöningh
ein wenig schmeichelhaftes Urteil.
Das Buch ist 200 Seiten dick und kostet mit 24,90 € viel zu viel, kann aber auch
in Essens Zentralbibliothek ausgeliegen werden
Autor:Olaf Swillus aus Essen-West |
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