BGH Urteil: Mutter- und Vaterschaft sind nicht beliebig austauschbar

Nach einen Bericht von kath.net hat eine transsexuelle Frau als rechtlich anerkannter Mann ein Kind geboren. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: In der Geburtsurkunde des Kindes wird die transsexuelle Person als "Mutter" eingetragen.
Eine transsexuelle Frau hatte Hormone genommen, um sich in einen Mann umzuwandeln. Ihr neuer Personenstand wurde auch vor einem Amtsgericht anerkannt. Eine geschlechtsumwandelnde Operation hatte die Person noch nicht vollziehen lassen. Nach der Anerkennung setzte die transsexuelle Person allerdings die Hormone wieder ab, um mittels künstlicher Befruchtung ein Kind zu bekommen. Auf der Geburtsurkunde des Kindes wollte die Person allerdings als "Vater" und nicht als "Mutter" eingetragen werden, nach Ablehnungen klagte sie sich durch alle Instanzen. Nun hat das Bundesverfassungsbericht in Karlsruhe letztinstanzlich entschieden, dass sich die Anerkennung einer Verwandlung einer Frau zu einem Mann auf das Verhältnis zum Staat beziehe, aber gemäß dem Transsexuellengesetz davon das Rechtsverhältnis zwischen ihm und seinen Kindern unberührt bleibe. Das gelte auch für jene Kinder, "die erst nach der Entscheidung über die Änderung der elterlichen Geschlechtszugehörigkeit geboren werden". 
Die Karlsruher Richter konnten darin keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Transsexuellen erkennen. Immerhin seien Mutterschaft und Vaterschaft nicht beliebig untereinander austauschbar, denn das Gesetz knüpfe daran nämlich unterschiedliche Rechtsfolgen, beispielsweise beim Sorgerecht unverheirateter Eltern. Außerdem erläuterten die Karlsruher Richter, dass Geburtenregister und Geburtsurkunden keine Hinweise auf die Transsexualität eines Elternteils enthalten dürfen. Denn Kinder sollen ihre Herkunft nachweisen können, ohne Spekulationen über eine Transsexualität ihrer Eltern ausgesetzt zu sein.

Autor:

Bernd Schlieper aus Essen-West

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

6 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.