Bezirksbürgermeister Klaus Persch rät: Am 27.09.2015 wählen gehen

Der Bezirksbürgermeister rät: Am 27.09. wählen gehen

“Die Stadt Essen hat einen Leitfaden zusammengestellt um Bürgerinnen und Bürger zur Stichwahl des Oberbürgermeisters zu informieren. Als Bezirksbürgermeister der BV III für Essen-West möchte ich Sie recht herzlich bitten, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen,“ so Klaus Persch in einem Appell an die Bürgerinnen und Bürger von Essen West.

Bezirksbürgermeister Klaus Persch: “Ein deutliches Warnzeichen sollte für uns die absolut geringe Wahlbeteiligung in Essen sein. Nur etwa 34 % der Essenerinnen und Essener haben von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. In Essen West waren dies nur 31,9 %, von rund 75.000 Wahlberechtigten sind nur knapp 24.000 Bürgerinnen und Bürger zu Wahl gegangen.
Sicher hat jeder seine persönlichen Gründe nicht zur Wahl zu gehen. Aber alle Parteien in der Bezirksvertretung Essen West sind betroffen über das geringe Interesse, sich an der Wahl und an kommunalen Entwicklung unserer Stadtteile zu beteiligen. Wenn wir in Essen West, als einwohnerstärkste Essener Bezirk, bei Wahlen nicht stärker unser Interesse für die Entwicklung unserer Statteile und Quartiere zeigen, muss sich keiner wundern, wenn andere Stadtbereiche bei Programmen und Projekten uns davon marschieren!“

„Deshalb mein Motiv, Sie noch einmal auf die veröffentlichten Möglichkeiten hinzuweisen, sich an der Stichwahl am Sonntag, den 27. September 2015, zu beteiligen. Mein Apell und meine Bitte als Bezirksbürgermeister ist: Wählen gehen“ so Klaus Persch.

Wählen, aber wie? - Wahlleitfaden für die Stichwahl des Oberbürgermeisters am 27.09.2015

WER STEHT ZUR WAHL?
Amtsinhaber Reinhard Paß (SPD) und Thomas Markus Kufen (CDU).

WER DARF WÄHLEN?
Wahlberechtigt ist, wer am 13. September 2015 die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzt und mindestens 16 Jahre alt war, seit dem 28. August 2015 in Essen den Hauptwohnsitz innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

BEKOMME ICH EINE NEUE WAHLBENACHRICHTIGUNG?
Nein. Für die Wahl gilt die Wahlbenachrichtigungskarte, die jeder Wahlberechtigte zur Wahl am 13. September erhalten hat.

ICH HABE MEINE WAHLBENACHRICHTIGUNGSKARTE NICHT MEHR, WAS NUN?
Falls die Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr vorliegt, kann sie beim Wahlamt unter www.essen.de/wahlen oder telefonisch unter 0201/88-12345 erneut angefordert werden. Das Wahlrecht kann aber auch "nur" unter Vorlage des Ausweises/ Passes im Wahllokal ausgeübt werden.

ICH HABE AM 13.09. NICHT GEWÄHLT, DARF ICH TROTZDEM AM 27.09. WÄHLEN?
Ja! Fehlt die Wahlbenachrichtigung einfach mit Personalausweis wählen gehen.

WIE BEANTRAGE ICH DIE BRIEFWAHL?
Briefwahlunterlagen können auf verschiedene Weise beantragt werden:
- mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte
- formlos per Brief, Fax: 88-88012 oder E-Mail: wahl@essen.de. Benötigt werden Name, Vornamen, Adresse, Geburtsdatum, die persönliche Unterschrift und Angaben zu der Adresse, an die die Briefwahlunterlagen zugestellt werden sollen. Bei gemeinsamen Anträgen von Ehegatten oder Familien werden persönliche Angaben und Unterschrift jeder wahlberechtigten Person benötigt.
- ab dem 16. September können Briefwahlunterlagen unter www.essen.de/wahlen auch per Online-Formular beantragt werden. Dazu ist die Wahlbenachrichtigungskarte nötig, da hier die Stimmbezirksnummer sowie die Nummer im Wählerverzeichnis aufgedruckt sind.

Per Post gestellte Briefwahlanträge müssen in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt geschickt werden. Sie sollten spätestens am Donnerstag, 24. September, im Wahlamt Essen (Stadt Essen, Wahlamt, 45111 Essen) eingegangen sein.
Hinweis: Die Briefwahlunterlagen für Wahlberechtigte können auch an eine alternative Adresse gesendet werden, sofern sich die Wählerin oder der Wähler vorübergehend nicht am Hauptwohnsitz befindet. Hierzu ist die Alternativadresse bei der Anforderung der Briefwahlunterlagen anzugeben.

ICH HABE BEREITS BRIEFWAHL BEANTRAGT, WANN BEKOMME ICH DIE UNTERLAGEN?
Wer bereits für die Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragt hat, erhält diese automatisch bis spätestens 19. September übersandt. Wer die Unterlagen bis zu diesem Termin nicht erhalten hat, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, damit ggfls. noch Ersatzunterlagen ausgestellt werden können.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat und diese nicht erhalten hat, kann nur dann neue Unterlagen bekommen, wenn er dies dem Wahlamt gegenüber spätestens bis Samstag, 26. September, 12 Uhr glaubhaft erklärt.

WAS MUSS ICH BEI DER BRIEFWAHL BEACHTEN?
Mit dem Wahlschein werden ein Stimmzettel, ein blauer Stimmzettelumschlag, ein roter Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt übersandt. Das Merkblatt fasst noch einmal alles Wesentliche für die Briefwahl anschaulich zusammen.
Wer per Brief wählt, muss den Wahlschein auf der Rückseite unterschreiben - er versichert so an Eides statt, dass er geheim gewählt hat. Wichtig: Ohne Unterschrift wird der Wahlbrief bei der Auswertung zurückgewiesen.
Rücksendung von Wahlbriefen
Der Wahlbrief (mit dem Stimmzettel) muss so rechtzeitig versandt werden, dass er am Wahltag bis 16 Uhr eingeht. Praktisch heißt das: Der Wahlbrief muss am Samstag vor der Wahl, also am 26. September, von der Post AG in der Poststelle des Rathauses eingeliefert werden oder noch am Wahltag bis 16 Uhr vom Wahlberechtigten selbst in den Hausbriefkasten des Rathauses am Porscheplatz oder des Wahlamtes, Kopstadtplatz 10, eingeworfen werden. Briefwählerinnen und Briefwähler sollten deshalb auf die Leerungszeiten der Postbriefkästen achten. Wichtig sind außerdem die Postlaufzeiten, insbesondere, wenn man die Briefwahl aus dem Ausland wahrnehmen möchte. Generell gilt: Der Briefwähler trägt die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes, damit dieser noch gewertet werden kann.

KANN ICH AUCH SOFORT WÄHLEN?
Ja, und zwar direkt im Wahlamt. Ab dem 16. September können Wählerinnen und Wähler im Gebäude des Wahlamtes Essen - Kopstadtplatz 10, 2. Etage - während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.30 bis 16 Uhr persönlich die sog. Direktwahl vornehmen. Benötigt wird dafür die Wahlbenachrichtigungskarte beziehungsweise mindestens der Personalausweis oder Reisepass.

WER HILFT BEI WEITEREN FRAGEN?
Bei Fragen zum Thema hilft das Wahlamt unter der Telefon-Hotline 88-12345 weiter. Informationen finden Interessierte außerdem im Internet auf www.essen.de/wahlen

Autor:

Klaus Persch aus Essen-West

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