„31.12. ist Wüstenrottag“ - Hartz4-Berechtigte können Ihre Leistungen für 2012 bis zum 31.12. 2014 überprüfen lassen

Wer kennt ihn nicht aus der Werbung: „31.12. ist Wüstenrottag“. Nun dürften nur extrem wenige Hartz4-Berechtigte einen Bausparvertrag haben, dennoch ist der 31.12. ein wichtiger Stichtag gerade für Hartz4-Berechtigte.

Worum geht es? Bis zum 31.12. eines jeden Jahres können Hartz4-Berechtigte für das laufende Jahr und für das Vorjahr ihre Leistungsbescheide überprüfen lassen. Und damit auch, ob Leistungen, die ihnen zustanden, vorenthalten wurden. Vorenthaltene Gelder müssen dann durch das JobCenter nachgezahlt werden. Somit ist der 31.12.2014 Stichtag, um das komplette Jahr 2013 mit überprüfen zu lassen.

Es geht um Ihr Geld: Eine Überprüfung lohnt sich in vielen Fällen

Bekanntlich macht auch Kleinvieh Mist und selbst nur fünf Euro Monat für Monat vorenthaltene Leistungen summieren sich schnell. Angesichts der Praxis des Job-Centers Essen, im Zweifelsfall lieber mal ein paar Euro weniger zu zahlen, ist die Chance „fündig“ zu werden, auch gar nicht mal so schlecht. Sei es, wenn die Miete nicht in voller Höhe übernommen wird, sei es, weil das Warmwassergeld „vergessen“ wurde, und unbedingt tätig werden sollte man, wenn es (Neben-)Einkünfte, beispielsweise durch einen Minijob, gibt.

Gesetzliche Grundlage für die Überprüfung der Bescheide ist Paragraf 44 im zehnten Sozialgesetzbuch (§ 44 SGB X - http://) in Kombination mit Paragraf 40 Absatz 1 des zweiten Sozialgesetzbuches (§ 40 (1) SGB II -
www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__40.html). Falls man den Überprü-fungsantrag selber stellen möchte, ist es angesichts der nahenden Frist besonders wichtig, sich vom JobCenter den Empfang (möglichst auf einem Duplikat) quittieren zu lassen.

Beratungsangebote nutzen

Auch wir sind bei der Antragstellung gerne behilflich. Noch gibt es einige Beratungstermine in diesem Jahr.

Termine der Offenen Hartz4-Beratung: www.bg45.de/index.php/termine/

Autor:

Jörg Bütefür aus Essen-West

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