Gemeinsam gegen die Überhitzung
Klimaanlage bei Baumhummeln
Da staunte ich gleich doppelt, als ich im hinteren Gartenteil die Nistkästen kontrollierte. Statt des erwarteten Piepens der Meisen vernahm ich ein Hummelbrummen am Nistkasten. Doch am Einflugloch hatten sich viel mehr Hummeln versammelt als zu erwarten war.
Es dauerte einen Moment, ehe mir der Zusammenhang klar wurde. Der Meisenkasten, den sich die Hummeln auf der Rückseite der Gartenhütte für ihr Volk ausgesucht hatten, bekam die volle Morgensonne ab.
Dieses Wärmeproblem ließ sich für die sozialen Hummeln nur gemeinsam lösen. Sie bildeten eine Stafette, um dem Nest kühlere Frischluft zuzufächeln. Zu hohe Temperaturen können dem Nachwuchs ebenso schaden wie zu niedrige, die von den Hummeln mit der von der Flugmuskulatur erzeugten Körperwärme (bei ausgekoppelten Flügeln) kompensiert werden. Beides lässt sich nur mit vollem Körpereinsatz und hohem Energieverbrauch lösen. Darüber hinaus kontrollieren und regulieren die Hummeln auch den Sauerstoffgehalt im Nest.
Bei den beobachteten Hummeln handelt es sich übrigens um Baumhummeln. Diese bauen ihr Nest immer oberirdisch. Normalerweise findet man sie in Wäldern und an Waldrändern. Doch auch in Parks und Gärten sind sie anzutreffen. Dabei nutzen sie häufig Vogelnistkästen. Aber auch Dachdämmungen, Mauerspalten u.ä. bieten den 80-400 Mitgliedern eines Volkes Unterschlupf.
Da die Baumhummeln in der Nähe ihres Nestes nicht ganz so friedfertig sind, habe ich die beigefügten Fotos aus sicherer Entfernung geknipst. Wer hat schon Lust, den Wehrstachel der Baumhummel kennenzulernen?
Im Spätherbst werde ich den Nistkasten wieder gründlich reinigen, damit die Meisen, die im Garten genug Alternativen in Form weiterer Nistkästen haben, auch diesen wieder nutzen können. Und auch die Baumhummeln werden es sich sicher nach den gemachten Erfahrungen "überlegen", ob sie den sonnigen, warmen Standort ein zweites Mal wählen.
Wie alle heimischen Wildbienenarten in Deutschland ist die Baumhummel nach der Bundesartenschutzverordnung des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützt und steht in einigen Bundesländern bereits auf der Vorwarnliste.
Darüber hinaus ist es durchaus interessant, einmal andere Gäste im Garten zu beherbergen.
Autor:Bernd Dröse aus Essen-West |
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