Die Gemeinde St. Antonius bittet erneut zur Wahlurne
Kirchenvorstandswahl für ungültig erklärt
Der im März gewählte Kirchenvorstand der katholischen Kirchengemeinde (Pfarrei) St. Antonius in Essen-Frohnhausen muss neu gewählt werden. Ungleiche Wahlwerbung habe den Wettbewerb verzerrt.
Der Vorstand der Pfarrei, die sich in insgesamt sechs Gemeinden aufgliedert, besteht aus 16 gewählten Mitgliedern. Wichtige Entscheidungen in den Bereichen Personal, Immobilien und Finanzen werden von dort aus getroffen. Alle drei Jahre werden jeweils acht neue Mitglieder gewählt.
Das Ergebnis der letzten Wahl im Frühjahr stieß nicht überall auf Einverständnis – ein Beschwerdeführer legte Einspruch beim Kirchenvorstand ein. Begründung: Die Wahlwerbung in den einzelnen Gemeinden sei zu unterschiedlich ausgefallen. „Wenn Wahlwerbung gemacht wird, dann dann soll sie für alle Kandidaten gleich sein - und nicht nur gemeindebezogen. Alle Kandidaten sollen die gleiche Chance haben“, erläutert Georg Menker, Verwaltungsleiter der katholischen Kirchengemeinde St. Antonius, die Hintergründe. „Es ist ja eine Gesamtpfarrei und für alle Kirchengemeinden gleichermaßen zuständig.“
Nachdem der Kirchenvorstand den Einspruch abgelehnt hatte, ging der Beschwerdeführer beim Bistum Essen in Berufung. Dort wurde dem Einspruch stattgegeben und Generalvikar Klaus Pfeffer erklärte die Wahl für ungültig.
„Der Kirchenvorstand ist aufgefordert, die Wahl neu aufzusetzen. Das werden sie in einer der nächsten Sitzungen tun“, so Menker. Unter Einhaltung der Fristen soll es voraussichtlich nach den Sommerferien so weit sein.
Autor:Claudia Kornicki aus Essen-Borbeck |
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