Das Erbe des Puppenspielers - Zum Nachlass von Gustav Meyer

Vor einem Auftritt im Bero Einkaufszentrum
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Gustav Meyer, den sie Fredy nannten, ein leidenschaftlicher Tänzer und Akkordeonspieler, hat unter anderem Jazzveranstaltungen in den fünfziger und sechziger Jahren organisiert. Er übernahm die Frohnhausener Puppenbühne Larifari, veranstaltete etliche Kinderfeste, bei denen er auch als Puppenspieler auftrat. Das Volkskunststudio und den Verein für soziale Kinder-, Jugend- und Kulturarbeit ARKU hat er ins Leben gerufen. In seinem Privatbesitz befand sich eine museale Sammlung von Schätzen der Essener Arbeiterkultur. Nun sollen Teile seines umfangreichen Fundus eventuell an das Ruhrmuseum gehen. Herr Dr. Frank Kerner vom Team Industrie- und Zeitgeschichte hat sich mit seinem ehemaligen Vermieter in Verbindung gesetzt.

Nach dem Ableben eines Menschen übernimmt die Nachlassverwaltung in der Regel ein Nachlassverwalter. Der Nachlassverwalter kann durch ein Gericht in Form eines Anwaltes oder Rechtsanwaltes gestellt werden. Die Nachlassverwaltung umfasst dann das gesamte Vermögen des Verstorbenen.
Erben könnten dann bei dem Nachlassverwalter ihre Ansprüche geltend machen. Falls berechtigte Ansprüche bestünden und geltend gemacht würden, dürften die Sachen nicht veräußert werden. Stattdessen müssten sie eingelagert werden und kämen bis zu 50 Jahre unter Verschluss. Im Falle Gustav Meyer gibt es soweit ich weiß jedoch keine Erbberechtigten oder Verwandte, die erbberechtigt wären.

Bis dato hält der Vermieter den Erbnachlass des Mieters noch unter Verschluss. Falls sich irgendwelche persönliche Dinge von Ihnen dort befinden, die nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden sollen oder Sachen noch da sind, die Ihnen gehören und die sie wiedersehen möchten, können sie sich schriftlich an seinen Rechtsanwalt wenden.

Markus Dorka

Autor:

Markus Dorka aus Essen-West

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