Versicherungen
Corona-Betriebsschließungen: Wenn das Lieblingscafé schließen muss
Das Tanzbein muss weiterhin still halten: die Clubs in NRW bleiben geschlossen. Am Mittwoch dem 08.07.2020 wurde per Eilentschluss entschieden, dass das Betriebsverbot "voraussichtlich rechtmäßig" sei. Somit muss auch die Verordnung des Landes muss nicht geändert werden. Die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Auswirkungen haben die hiesigen Disco-Betreiber, Hoteliers und Gastronomen weiterhin fest im Griff.
Clubs und Discos zählen als „Corona-Opfer“
Die Argumente leuchten jedoch ein: die mittlerweile geltenden Hygieneregeln, wie sie zum Beispiel in Theatern oder Bars eingeführt wurden, scheinen für Clubs und Diskotheken nicht geeignet zu sein. Unbeschwertes Feiern mit Maske und einem Mindestabstand, selbst auf engstem Raum? Corona macht der Feierlaune weiterhin den Garaus. Neben Bordellen zählen somit Clubs und Discos zu den verbleibenden „Corona-Opfern“. Kein Wunder, dass viele Bürger und natürlich auch jene Betreiber, die aufgrund der Pandemie die Pforten schließen mussten, sich ein Ende der Verordnungen wünschen.
Nach der langen Auszeit stellt sich die Frage, ob das eine oder andere Geschäft überhaupt wieder öffnen kann. Unter Umständen konnten einige Unternehmer mit alternativen Angeboten wie „Cocktails-to-go“ oder Streaming-Events ihren Kunden etwas bieten – doch gilt das für alle? Kurz nach Beginn der Corona-Verordnungen wie u.a. der Maskenpflicht stritten sich Gastwirte und Hotelbesitzer mit ihren Versicherungen. Es ging um die Existenz und die Frage, ob die Versicherungen zahlen.
Keine Auszahlung trotz Betriebsschließungsversicherung?
Hintergrund war, dass die Wirte eine Versicherung gegen Betriebsschließung (auch als „Betriebsschließungsversicherung bekannt) abgeschlossen haben sollen. Die Versicherungen wollten jedoch nicht zahlen, weil der Punkt „Corona“ nicht in den Versicherungspolicen vorhanden sein soll. Auszahlungen würden erfolgen, wenn z.B. ein Gast eine Lebensmittelvergiftung erleidet – und nicht aufgrund einer Corona-Krise. Eine Hiobsbotschaft für manchen Gastronom und Hotelbesitzer, die unter den starken Umsatzverlusten leiden.
In dem Zusammenhang stellt sich die zynische Frage, wozu die Versicherung dann überhaupt gut sein soll? Eine Versicherung, die unter Umständen nie eintritt? "Da bekleckern sich meines Erachtens die Unternehmen in einer solchen schwierigen historischen Situation nicht mit Ruhm“, sagte der Präsident des BDVM (Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler) Thomas Haukje in einem Interview mit dem Versicherungsmagazin.de.
Hemmt die Maskenpflicht die Freude am Shoppen?
Trotz der letzten Lockerungen haben noch längst nicht alle Gastronomen ihre Geschäfte wieder geöffnet, es rentiert sich scheinbar noch nicht. Die derzeit geltenden Auflagen könnten unter Umständen nicht nach Vorschrift umgesetzt werden. Diejenigen Unternehmer, die ihre Kunden aktuell wieder empfangen können, müssen strenge Regeln befolgen.
Die Maskenpflicht gilt aktuell auch eher hemmend, wie der Handelsverband Deutschland vor kurzem bekannt gab. "Wir stellen fest, dass Masken die Shoppinglust der Kunden hemmen", sagte ein HDE-Sprecher der Presse. Vielleicht können dies Bürger unter Umständen nachempfinden. Ein unbeschwertes Schlendern durch die Essener Innenstadt scheint kaum möglich und schafft eher Shopping-Frust denn Lust, oder geht es auch trotz der Einschränkungen?
Für Betreiber von Cafés, Kneipen und Restaurants können die Regeln in Zeiten von Corona eine starke Belastung darstellen. Ich persönlich hoffe, dass ich auch in Zukunft eine kleine Verschnaufpause in meinem Lieblingscafé einlegen kann.
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