Sie wurden in der falschen Zeit geboren
Schillerwiese in Essen - heute Freizeitstätte, einst Hinrichtungsort
Das Gelände der heutigen Sportanlage seitlich dieses Weges trägt seit 1910 den Namen “Schillerwiese”. Zuvor hatte das Areal “Galgenberg” geheißen, auch wenn eine Galgen zu dieser Zeit dort nicht mehr stand. Zur Umbenennung entschloss man sich, nachdem im Jahre 1905 unterhalb der heutigen Wittenbergstraße der Schillerbrunen zu Ehren des Freiheitsdichters eingeweiht worden war. In diesem Umfeld mochte man wohl nicht mehr an die grausame Strafjustiz vergangener Zeiten erinnert werden.
Gleich vielen unzähligen kleinen Herrschaften des Heiligen Römischen Reiches besaß das ehemalige adelige Frauenstift Rellinghausen von ca. 1300 bis 1661 ein eigenes Gericht, konnte Recht sprechen und Strafen verhängen. Solche Strafen waren mitunter äußerst drastisch.
Sichtbarstes Zeichen der Blutgerichtsbarkeit, also des Rechtes, Todesstrafen zu verhängen, war der Galgen. Dafür wählte man gern einen weithin sichtbaren Platz auf einer Anhöhe, möglichst an vielen Begangenen Wegen und an der Grenze des Gerichtsbezirks gelegen.
Der Rellinghauser Galgenberg lag hier im “Dreiländereck”. Er grenzte an die Reichsabtei Werden, zu der Bredeney gehörte, und an das Hochadelige Frauenstift Essen mit dem heutigen Stadtteil Rüttenscheid. Fremden, die den Platz passierten, war der Galgen zum einen Hoheitszeichen. Er deutete ihnen zugleich an, dass das Strafrecht hier auch tatsächlich ausgeübt wurde.
Wie allgemein die Gerichtsverhandlung, so war vor allem der Strafvollzug bis zur Neuzeit eine öffentliche Angelegenheit. Auch Todesstrafen - Enthauptungen etwa - wurden in der Regel als öffentliches Schauspiel auf einem Platz mitten im Dorf oder der Stadt durchgeführt.
Das Hängen war seit dem Altertum die häufigste Todesstrafe. Die ursprünglichste Form eines Galgens war wohl ein Baummast. Seit Karl dem Großen waren jedoch nur noch gezimmerte Galgengerüste zugelassen. In der Mehrzahl der Fälle wurde die Strafe des Erhängens wegen schweren Diebstahls ausgesprochen und in der Regel nur bei Männern vollzogen. Der Verurteilte starb dabei zumeist einen qualvollen Erstickungstod.
Weil es eine sehr schändliche Strafe war, die nicht nur den Täter, sondern oft die ganze Familie entehrte, versuchten die Verwandten, eine Umwandlung in Enthauptung durch das Schwert zu erwirken. Das galt als Gnadenakt. Zudem war so ein christliches Begräbnis gesichert. Der Leichnam des am Galgen Hingerichteten hingegen blieb bis zur Verwesung hängen, den Vögeln zum Fraß ausgeliefert. Das Abhängen der Leichen war bei schwerster Strafe verboten.
Wir wissen nicht, welche Personen am Rellinghauser Galgen ihr Ende fanden und für welches Verbrechen ihnen diese Strafe zugesprochen worden ist; denn urkundliche Belege darüber existieren nicht mehr.
Besser schon sind wir über eine andere Hinrichtungsart an diesem Platz informiert. Der Galgenberg war nämlich den Akten des Reichskammergerichtes zufolge auch der Ort, an dem die Verbrennung der als Hexer und Hexen Verurteilten stattgefunden hatte. Zwar wurde einigen der insgesamt 42 Opfer die “Gnade” der Enthauptung zuteil, doch seien an dieser Stelle alle genannt, deren Namen aus den Akten zu ermitteln waren.
Quellennachweis: Schautafel - Bürgerschaft-Rellinghausen-Stadtwald e.V.
Autor:Ursula Hickmann aus Essen-Süd |
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