Rechtsanwalt sammelt für "Knastis"
Für den Rüttenscheider Rechtsanwalt Volker Schröder ist es bereits zur Tradition geworden, sich in der Adventszeit für eine besondere Sache einzusetzen: Er bittet im 14. Jahr um Geschenkpakete für Strafgefangene, die keine Angehörigen mehr haben.
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von dirk bütefür
Von Rechtsanwalt Volker SChröder beschenkt werden Einsitzende, die keine Angehörigena oder Freunde haben, die an sie denken. Auch in diesem Jahr hofft Volker Schröder auf die Hilfsbereitschaft der Bürger für diese Aktion. Der Rechtsanwalt betont ausdrücklich, dass diese Aktion keine Werbemaßnahme oder Vergleichbares ist.
Die Strafgefangenen erfahren nicht, wer die Spender sind.
In der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen konnten unter den Gefangenen dank Schröders Initiative auch im vergangenen Jahr wieder über 100 Weihnachtspakete verteilt werden.
Die anfallenden Kosten wie Porto, Transport und Lagerung der Pakete übernimmt Volker Schröder selbst.
„Es ist für Inhaftierte von großer Bedeutung, zu wissen, dass es außerhalb der Gefängnismauern Menschen gibt, die sie nicht einfach abgeschrieben und vergessen haben“, erklärt Volker Schröder. „Und da es nicht einfach ist, für Strafgefangene zu sammeln, freue ich mich über jede Form der Unterstützung und Hilfe.“
Der Inhalt der Päckchen hat einen Wert von zirka 25 Euro. Diejenigen, die auf Grund der Vorweihnachtszeit nicht in der Lage sind, die Einkäufe zu tätigen, können auch reine Geldspenden im Büro des Rechtsanwaltes, Zweigertstraße 33, in ein extra aufgestelltes Sparschwein werfen. Von seinem Büro aus wird dann der Einkauf organisiert.
Wer selbst ein Paket zusammenstellen will, der beachte bitte die folgende Vorschlagliste für den Inhalt der Pakete:
Bis zu 5 Päckchen Tabak, 1 x Blättchen (à 4 Stck), 1 Glas löslichen Kaffee à 100 g, 1 Paket schwarzen Tee à 50 g Beutel, 1 Paket Zucker à 1000 g, 8 Tafeln Vollmilchschokolade, 1 Stck. verpackter Gouda (zirka 500 g), 1 verpackte Salami am Stück (zirka 400 - 500 g), 1 Paket Weihnachtsplätzchen à 250 g, 1 Beutel Lebkuchen und 1 Tüte nicht gefüllter Bonbons.
Diese Liste ist vorgegeben, da der Inhalt nicht beliebig gewählt werden darf.
Strafgefangene dürfen zum Beispiel keine gefüllte Schokolade und nur eine begrenzte Menge Tabak bekommen.
Die Idee zu dieser Weihnachtspäckchen-Aktion hat Volker Schröder von einer Initiative eines Seelsorgers im Strafvollzug übernommen.
Er möchte damit vor allen Dingen zur besseren Resozialisierung der Gefangenen beikommen.
Die Weihnachtspakete beziehungsweise Geldspenden bis zum 21. Dezember in seiner Kanzlei abzugeben, damit sie noch rechtzeitig vor dem Heiligen Abend weitergeleitet werden können. Weitere Infos gibt es unter Telefon 879550.
Autor:Dirk Bütefür aus Mülheim an der Ruhr |
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