Ratgeber Pflegeheim und Beisetzung einige legale Maßnahmen
Vorsorge fürs Alter und der Hinterbliebene trotz Sozialamt
Ratgeber Pflegeheim und Beisetzung einige legale Maßnahmen
Vorsorge fürs Alter und der Hinterbliebene trotz Sozialamt
Kommt man in das gewisse Alter, sollte man sich spätestens Gedanken
über die letzten Jahre des Lebens machen. Mit zunehmendem Alter steigt
das Risiko Pflegebedürftig zu werden.
Sollte das der Fall sein gibt es einige Möglichkeiten die man nutzen sollte.
Pflege durch Angehörige, wenn diese Vorhanden und in der Lage dazu sind.
Pflege durch einen mobilen Pflegedienst.
In beiden Fällen sind die Kosten durch die Pflegeversicherung abgedeckt.
Pflegeheim, jetzt wird es schwierig!
Hürde 1 ist einen Platz zu bekommen.
Hier gibt es jetzt auch eine App, Heimfinder NRW.
Die Heime möchten immer gerne einen möglichst hoch festgestellten Pflegegrad.
Mindestens Grad / Stufe 3, diesen erhält man jetzt auch schon bei Demenz.
Für die Festlegung des Pflegegrades muss man sich an seine Krankenkasse wenden.
Auch wenn der Gutachter, erst in 1-2 Wochen kommt,
gilt der Anruf bei der Krankenkasse als Beginn der Pflegebedürftigkeit.
Der Pflegegrad / Stufe legt fest wie viel Geld das Heim von der Pflegeversicherung erhält.
Bei Stufe 3 sind das ungefähr 1300 Euro
Das reicht aber nicht aus um die Kosten des Heims zu tragen.
Ca. 3000 Euro muss man je nach Heim selber dazu zahlen.
Jetzt kommt meist das Sozialamt ins Spiel.
Man muss die gesamten Vermögensverhältnisse offen legen.
Dazu gehören auch Lebensversicherungen und Schmuck.
Alles muss verkauft werden, dazu gehören auch Immobilien!
Dann will man alle Bankbelege der letzten 6 Monate, (kann auch ein Jahr sein) vorgelegt haben.
Erst wenn das gesamte Vermögen aufgebraucht ist, leistet das Sozialamt die Zahlungen.
Die Pflegebedürftige Person erhält dann nur noch 116 Euro als Taschengeld.
Davon muss aber auch der Frisör, Fußpflege, Medikamentenzuzahlung bestritten werden.
Jetzt der Ratgeber zum Schutz seines Vermögens vor dem Amt.
Werte schon vorher verschenken, Nachteil innerhalb von 10 Jahren kann das Amt die Werte zurückfordern. Also schon früh damit anfangen, wenn es Personen gibt, die einem im Alter auch unterstützen würden.
Einiger maßen neu ist, dass man persönlich pro Person 5000 Euro als privates Vermögen behalten darf. Aber jeder Euro mehr, auch Zinsen gehen an das Sozialamt.
Eine weiter Möglichkeit ist die Bestattungsvorsorge
Auch wenn man daran nicht denken will, man sollte es machen, jetzt ist noch genug Zeit.
Man wendet sich zu Lebzeiten an einen Bestatter und spricht mit ihm seine gewünschte Bestattung durch. Das wird in einem Angebot festgehalten.
Für die Bestattung erlaubt das Sozialamt einen Betrag von 7000 Euro.
Dieser Betrag, oder auch eine Versicherungspolice wird dann auf ein Treuhandkonto in Düsseldorf eingezahlt bzw. hinterlegt. Diese sind dann vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt. Allerdings kommt man selber auch nicht mehr an das Geld, Auszahlung erst beim Tot an den Bestatter. Man erhält dann eine Bestattungsvorsorge Police.
In den 7000 Euro kann auch eine mögliche Grabpflege enthalten sein. Bei einem Memoire Grab ist beim Kauf des Grabes auch die Pflege enthalten. Allerdings kostet das Grab auch alleine gut 5000 Euro. Der Lebenspartner kann dann aber mit auf die Grabstätte und hat diese Kosten nicht mehr.
An dieses Geld kommt der Bestatter erst nach dem ableben der versicherten Person.
Ein evtl. vorhandener Überschuss wird dann an die Angehörigen ausbezahlt.
So könnte man zum Beispiel die Urne bei einer Feuerbestattung zum Grab selber tragen.
Das spart dann 60-80 Euro pro Träger.
Eine Bestattungsvorsorge hilft den Angehörigen eine würdige Beisetzung aus zu richten.
In jedem Fall sollte man auch noch an eine Vorsorgevollmacht denken, aber Achtung, Banken erkennen diese meist nicht an. Hier muss man noch selber zu der jeweiligen Bank gehen und eine Vollmacht über den Tot hinaus unterzeichnen. Sonst kann man keine Konten auflösen.
Autor:Thomas Umbehaue aus Essen-Süd | |
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