Beschlüsse des Corona-Gipfels
Testpflicht ab Inzidenz 35 für Ungeimpfte
Testpflicht für Ungeimpfte in Innenräumen, ab einer Inzidenz von 35.
Keine Kostenübernahme für die Tests ab dem 11.10 mehr.
Das kann man sagen, sind die Leitsätze der Konferenz.
Zutritt zu öffentlichen Innenräumen nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen.
Ab einer Inzidenz von über 35, soll es spätestens vom 23. August angeben.
Das gilt dann zum Beispiel für Besuche in Krankenhäusern, Heimen, Feste, Sportwettbewerbe, (wie Handball) in Innenräumen. Aber auch für die Innengastronomie, Friseur, Fitness-Studios, Schwimmbäder oder Übernachtungen in Hotels.
Personen ab sechs Jahre, die nicht geimpft oder von einer Covid-Erkrankung genesen sind, müssen einen negativen Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
CORONA-TESTS werden ab dem 11. Oktober kostenpflichtig.
Nur Menschen, die nicht geimpft werden können wie Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, chronisch Kranke können sich weiter kostenlos testen lassen.
Der INZIDENZWERT soll angepasst werden, wie ist noch unklar.
EPIDEMISCHE LAGE wird über den 11. September hinaus verlängert.
MASKENPFLICHT gilt weiter für alle.
Finanzielle Hilfen sollen bis zum Jahresende verlängert werden.
Die laufende Überbrückungshilfe III Plus soll verlängert werden.
Autor:Thomas Umbehaue aus Essen-Süd | |
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